Kunden darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verwehrt werden

Stand:
OLG Köln vom 26.02.2016 (6 U 90/15)
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Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es Amazon gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte es Amazon, Kunden den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten, wie z.B. Filmen, Musik, Hörbüchern oder eBooks zu verwehren. Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungsrechte entziehen zu können, stelle per se eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Auch der Umstand, dass Amazon nach dem Wortlaut der Klausel Kontoschließungen oder das Recht, Inhalte zu entfernen, nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll, führe nicht zu einer Wirksamkeit der Bestimmung. Die Formulierung "diese Nutzungsbedingungen oder anderer anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen" sei zu weit gefasst. Für den Verbraucher bleibe letztlich unklar, unter welchen Voraussetzungen Amazon Vertragsbeziehungen beenden oder Inhalte entfernen kann.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Köln vom 26.02.2016 (6 U 90/15).pdf

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