Kunden darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verwehrt werden

Stand:
OLG Köln vom 26.02.2016 (6 U 90/15)
Off

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es Amazon gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte es Amazon, Kunden den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten, wie z.B. Filmen, Musik, Hörbüchern oder eBooks zu verwehren. Die Möglichkeit, entgeltlich erworbene Nutzungsrechte entziehen zu können, stelle per se eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Auch der Umstand, dass Amazon nach dem Wortlaut der Klausel Kontoschließungen oder das Recht, Inhalte zu entfernen, nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll, führe nicht zu einer Wirksamkeit der Bestimmung. Die Formulierung "diese Nutzungsbedingungen oder anderer anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen" sei zu weit gefasst. Für den Verbraucher bleibe letztlich unklar, unter welchen Voraussetzungen Amazon Vertragsbeziehungen beenden oder Inhalte entfernen kann.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.