Irreführung durch automatische Verlängerung bei Online-Flirtbörse

Stand:
LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10)
Off

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Medusa United Media GmbH nicht blickfangmäßig mit einen 14-tägigen Testzugang werben darf, wenn damit Einschränkungen oder weitere Verpflichtungen verbunden sind.

Die blickfangmäßige Bewerbung des Angebots erwecke, so das Gericht, beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er würde bei Annahme des Testangebots keine weiteren Verpflichtungen eingehen, als für den 14-tägigen Testzeitraum einmalig 1,99 Euro zu bezahlen. Tatsächlich verlängerte sich der Vertrag jedoch automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 19.07.2010 (84 O 162/10).pdf

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.