Ein Telekommunikationsunternehmen ist nicht berechtigt den Schadensersatz auf Basis der Bruttoentgelte zu pauschalieren

Stand:
LG Berlin vom 17.02.2015 (15 O 327/14)
Off

Eine Klausel, wonach der Anbieter im Fall einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen in Höhe der vereinbarten monatlichen Grundgebühr, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, verlangen kann, ist unzulässig.

Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Telekommunikationsvertrages wird der Vertrag nicht bis zum regulären Vertragsende durchgeführt. Nach dem Vertragsende fallen keine steuerbaren Leistungen mehr an und der Schadensersatzgläubiger hat mithin auch keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten. Nach dem Wortlaut der Klausel verlangte der Klauselverwender jedoch mehr als ihm bei ungekündigten Verträgen und nach Abfuhr der Umsatzsteuer an den Fiskus verbliebe. Der Schadensersatzanspruch hätte daher an den Nettoentgelten anknüpfen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 17.02.2015 (15 O 327/14).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Münze wird in ein Sparschwein geworfen

So erklären Sie Zinswende, Leitzins und Rolle der Notenbanken

Seit Juli 2022 steigen die Zinsen wieder, Expertinen nennen diesen Zeitpunkt Zinswende. Was dahintersteckt und wieso es vielleicht schon in diesem Jahr eine erneute Zinswende geben könnte.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank

Sparen und Zinsen: Was Ratsuchende jetzt wissen müssen

Tages- und Festgeld lohnt sich wieder, doch eine gute Verzinsung ist nicht alles. Wie Ratsuchende das passende Sparprodukt finden und wo Sie zur Vorsicht raten sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.