Das Gericht befand 3 Klauseln in Verträgen über Telekommunikationsdienstleitungen für unwirksam

Stand:
LG Kiel vom 12.01.2015 (6 O 292/14)
Off

Nach einer Klausel war der Kunde an seinen Antrag zum Vertragsabschluss 4 Wochen gebunden. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts einen Verstoß gegen § 308 Nr.1 BGB dar. Gemäß § 147 Abs.2 BGB ist der Antrag gegenüber einem Abwesenden nur solange bindend, wie mit einer Erklärung des Abwesenden gerechnet werden kann. Gründe für eine länger als 2 Wochen andauernde Bindung liegen hier nicht vor. Die Klausel ist aufgrund dessen unwirksam.

Eine Klausel, die die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung regelt, muss hinreichend klar und verständlich sein. Da eine Klausel des Mobilfunkanbieters gegen dieses Gebot verstoßen hat, sah das Gericht in dieser Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner.

Unwirksam sei auch eine Klausel, die im Fall einer außerordentlichen Kündigung vorsieht, dass sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig sind. Nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses seien die Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Die Klausel verstoße deshalb gegen § 307 Abs.1 S.1, Abs.2 Nr.1 BGB.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Kiel vom 12.01.2015 (6 O 292/14).pdf

Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.