Anbieter müssen die Abgabe einer Kündigung auch ohne Anmeldung ermöglichen

Stand:
LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22) und
LG Köln vom 02.08.2022 (33 O 362/22)
Off

Telekommunikationsanbieter müssen die Schaltfläche zur Abgabe einer Kündigungserklärung unmittelbar und leicht zugänglich zur Verfügung stellen. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Übermittlung der Kündigung dürfen nicht erst nach der Anmeldung im Kundenportal erreichbar sein.

Die Telekommunikationsanbieter NetCologne und NetAachen leiteten Verbraucher:innen nach anklicken des Kündigungsbuttons auf eine Kunden-Login Seite. Hier sollten sie sich mit ihrer Kundennummer und ihrem Kundenkennwort anmelden. Ohne Anmeldung war eine Übermittlung der Kündigung auf diesem Wege nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die NetCologne und NetAachen deswegen abgemahnt. Die Seite zur Eingabe der Kündigungsdetails und der Button zur Abgabe der Kündigungserklärung müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Seiten dürfen nicht erst hinter einem Kundenlogin aufrufbar sein.

Dies bestätigte das LG Köln in beiden Fällen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das Gericht stellte dabei klar, dass die Abfrage des Kundenkennwortes eine nicht im Gesetz vorgesehene Hürde zur Abgabe einer Kündigungserklärung aufbaue.

Die Abgabe müsse auch durch Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen möglich sein.

Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

LG Köln vom 29.07.2022 (33 O 355/22)

LG Köln Beschluss vom 02.08.2022 (33 O 362/22)

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.