Erste eigene Wohnung

Erste eigene Wohnung: Hier findest du Online-Vorträge rund um den Start in deine Selbständigkeit.
Fokuswoche Ziele erste eigene Wohnung
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Endlich raus aus dem Elternhaus? Wohnungssuche, Mietkosten, Umzugsorga –es gibt viel zu tun, wenn du in deine erste eigene Wohnung ziehst. Was du wissen solltest, auf was du achten musst, wie du dich am besten vorbereitest und den Umzug planst – darüber informieren wir im kostenlosen Online-Vortrag. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Wie du die Wohnungssuche und Besichtigung gut vorbereitest
  • Worauf du bei der Suche achten solltest und welche Kosten auf dich zukommen
  • Was bei Einzug und Ummeldung zu erledigen ist
  • Welche Verträge und Versicherungen wichtig sind
  • Wie du den Umzug vorbereiten kannst
     

Termine und Anmeldung

Die nächste Fokuswoche Ziele findet vom 12. Bis 16. Mai 2025 statt. Mehr Informationen, Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung werden Anfang des Jahres 2025 veröffentlicht.

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.