Thunfisch: Gelbflossenthunfisch

Stand:
Thunnus albacares
Thunfisch: Echter Bonito, Skipjack
Off

Zu empfehlen

  • FAO 61 Nordwestpazifik,
    FAO 71 Westlicher Pazifischer Ozean,
    FAO 77 Östlicher Pazifischer Ozean,
    FAO 81 Südwestpazifik

    Fangmethode: Handleinen, Angelleinen

Bedingt zu empfehlen

  • FAO 31, 34, 41, 47 Atlantischer Ozean
    Fangmethode: Handleinen und Angelleinen
  • FAO 61, 71, 77, 81 Westlicher und mittlerer Pazifik
    Fangmethode: Ringwaden ohne Lockbojen (FAD)

Nicht zu empfehlen

  • FAO 51, 58 Indischer Ozean
    Fangmethode: Handleinen und Angelleinen
  • Weltweit
    Fangmethode: Ringwaden mit und ohne Lockbojen, Kiemennetze, Pelagische Langleinen
Kabeljaufilet auf einem Teller angerichtet

Butter bei die Fische: So geht nachhaltiger Fischeinkauf

Wer beim Einkauf Fisch aus ökologisch nachhaltiger Fischerei bevorzugt, übernimmt Verantwortung für das Ökosystem Meer und trägt dazu bei, dass die Nahrungsquelle Fisch niemals versiegt. Nicht nur die Kenntnis der wichtigsten Fischsiegel und -label ist dafür unabdingbar.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.