dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Hier erklären wir: Kundenabzocke bei Netflix
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Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Es gibt ein neues Urteil zu Netflix Darin heißt es: Netflix hat zuviel Geld kassiert.
Netflix ist ein Streaming-Dienst. Das heißt: Man kann dort Filme und Serien im Internet anschauen. Netflix hat die Preise erhöht. Das Gericht sagt: Das war nicht erlaubt. Vielleicht haben viele Menschen zu viel Geld bezahlt. Netflix hat die Preise für die Filme teurer gemacht. Früher hat ein Abo 11,99 Euro im Monat gekostet. Jetzt kostet ein Abo bis zu 17,99 Euro im Monat. Das Land-Gericht Köln hat jetzt gesagt: Die Preis-Erhöhungen waren nicht erlaubt. Viele Menschen haben zu viel Geld bezahlt. Diese Menschen können das Geld jetzt zurückbekommen.
Dabei sind Ihre Rechte klar:
Bei Internet-Bestellungen haben Sie 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzugeben.
Die 14 Tage zählen ab dem Tag, an dem Sie die Ware bekommen haben. Dazu sagt man auch: Sie haben ein Widerrufs-Recht.
Das Widerrufs-Recht funktioniert in der Regel so: Sie möchten etwas zurückgeben? Schreiben Sie dem Verkäufer: „Ich möchte widerrufen und die Bestellung zurückgeben“. Am besten mit einer kurzen E-Mail
Der Verkäufer schreibt Ihnen dann zurück. Und sagt Ihnen, wie Sie die Bestellung zurückschicken können.
Wenn Sie die Bestellung zurückgeschickt haben: Dann gibt Ihnen der Verkäufer das Geld zurück.
Aber der Verkäufer will das Widerrufs-Recht manchmal umgehen. Zum Beispiel: Er bietet Ihnen einen Preis-Nachlass an, statt die Ware zurückzunehmen.
Sie müssen das Angebot mit dem Preis-Nachlass nicht annehmen.
Wenn Sie die Ware nicht wollen, können Sie die Ware zurückschicken.
Hinweis: Das Formular ist nicht in Leichter Sorache geschrieben.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Foto: DESPINAR
Informationen in Leichter Sprache
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.