Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Hier erklären wir: Black Friday und Cyber Monday Worauf müssen Sie beim Einkaufen im Internet achten?
Black Friday und Cyber Monday sind 2 besondere Tage im Jahr. Black Friday spricht man so aus: bläk-freidä Cyber Monday spricht man so aus: seiber-mandä An diesen 2 Tagen
gibt es viele Rabatte im Internet.
kann man viel Geld sparen.
Rabatt bedeutet: Die Sachen werden günstiger verkauft als sonst. Die Tage kommen aus den USA. Aber auch in Deutschland gibt es diese Tage jetzt.
Es gibt noch viele weitere Tage mit Rabatten.
Überlegen Sie bei Rabatten vorher: Was will ich kaufen? Und was ist ein gutes Angebot?
Foto:
Verbraucherzentrale
Diese Tipps helfen, gute Angebote zu finden:
1. So erkennen Sie gefälschte Internet-Geschäfte
Viele Menschen kaufen an diesen Tagen im Internet ein. Weil der Einkauf an diesen Tagen oft günstiger ist. Aber auch Betrüger-Firmen machen an diesen Tagen viel Geschäfte im Internet. Sie wollen Ihnen etwas verkaufen. Aber die Sachen gibt es gar nicht und kommen nie bei Ihnen zu Hause an. Obwohl Sie die Sachen bezahlt haben.
Ein gefälschtes Internet-Geschäft nennt man Fake-Shop. Das ist ein Geschäft mit gefälschten Sachen. Fake-Shop spricht man so aus: fäk-schopp. Hier gibt es einen Text über Fake-Shops in Leichter Sprache: Sicher im Internet einkaufen
Auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale gibt es einen Fake-Shop Test. Hier können Sie prüfen, ob ein Internet-Geschäft ein Fake-Shop ist:
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
2. So finden Sie günstige Angebote
Passen Sie an diesem Tag besonders gut auf: Manchmal sind die Sachen nicht günstiger als sonst. Und die Angebote ändern sich oft mehrmals am Tag.
Sie sollen nicht immer sofort eine Sache kaufen. Sie sollen erst nachdenken:
Ist das Angebot wirklich gut?
Ist die Sache wirklich günstiger?
Manche Sachen sind an den besonderen Tagen billiger als sonst. Aber die Sachen sind nicht wirklich billiger. Die Sachen sind nur billiger als der Preis von dem Hersteller. Der Hersteller sagt: So viel kostet das Produkt. Das ist aber nicht der richtige Preis im Internet-Geschäft. Der richtige Preis im Internet-Geschäft ist oft viel niedriger.
Deshalb: Vergleichen Sie die Preise vorher. Sie können das mit verschiedenen Internetseiten machen. Die Internetseiten heißen: Preissuch-Maschinen. Mit den Preissuch-Maschinen finden Sie immer den günstigsten Preis für eine Sache.
3. Lassen Sie sich beim Einkaufen nicht unter Druck setzen
Vielleicht sehen Sie einen Balken. Der Balken soll Ihnen zeigen: Es gibt immer weniger von den Sachen zum Kaufen. Aber man kann nicht wissen, wie viele Sachen es noch gibt. Vielleicht zeigt der Balken nur 10 Sachen zum Kaufen an. Vielleicht zeigt der Balken aber 1000 Sachen zum Kaufen an.
Vielleicht sehen Sie auch eine Uhr. Die Uhr läuft ab. Die Uhr soll Ihnen zeigen: Das Angebot gilt nur für kurze Zeit Sie sollen schnell sein. Damit das Angebot nicht zu Ende ist. Aber auch das stimmt nicht immer.
4. So geben Sie Sachen zurück
Sie können Ihre gekauften Sachen auch zurückgeben. Sie müssen dafür aber nicht zum Verkäufer gehen. Sie können das auch im Internet machen. Sie können die gekauften Sachen bis zu 14 Tage nach dem Kauf zurückgeben. Sie müssen dafür keinen Grund sagen.
Vielleicht war das Produkt nicht so günstig wie gedacht. Dann können Sie es zurückgeben. Vielleicht müssen Sie für das Zurückschicken aber Geld bezahlen. Das heißt: Sie müssen die Sachen wieder zum Verkäufer schicken. Dafür müssen Sie manchmal Geld bezahlen. Dazu sagt man: Rücksende-Kosten.
5. Zahlen Sie nicht per Vorkasse
Vielleicht gibt es nur 2 Möglichkeiten zum Bezahlen im Internet. Die 2 Möglichkeiten sind: Vorkasse und Direkt-Überweisung. Dann können Sie das Geld nicht zurück bekommen. Deshalb sollten Sie dann lieber nicht bestellen.
Tipp für einen sicheren Einkauf im Internet: Vielleicht haben Sie zu wenig Zeit zum Überlegen. Dann können Sie trotzdem kaufen. Aber prüfen Sie den Preis danach genau.
Manchmal sehen Sie: Die gekaufte Sache gibt es bei einem anderen Händler noch günstiger. Dann können Sie den Kauf zurückgeben. Das heißt: Der Verkäufer muss Ihnen das Geld zurück geben.
Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen. Wir benutzen ein Computer-Programm. Das Programm heißt: SUMM AI. Das Programm hilft uns. So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen. Hier können Sie mehr darüber lesen. Die Infos sind in Leichter Sprache.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Foto: DESPINAR
Informationen in Leichter Sprache
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.
BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen
Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.