Black Friday und Cyber Monday - Worauf müssen Sie beim Einkaufen im Internet achten?

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen in Leichter Sprache
Person am Laptop, die eine Webseite mit Kleidung und einem "Sale 50%"-Banner betrachtet. Links im Bild ist das Europäische Logo für Leichtes Lesen.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen: Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Jagd nach Schnäppchen

Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Hier erklären wir: Black Friday und Cyber Monday
Worauf müssen Sie beim Einkaufen im Internet achten?
 


 

Black Friday und Cyber Monday sind 2 besondere Tage im Jahr.
Black Friday spricht man so aus: bläk-freidä
Cyber Monday spricht man so aus: seiber-mandä
An diesen 2 Tagen 

  • gibt es viele Rabatte im Internet.
  • kann man viel Geld sparen.


Rabatt bedeutet: Die Sachen werden günstiger verkauft als sonst.
Die Tage kommen aus den USA.
Aber auch in Deutschland gibt es diese Tage jetzt.

Es gibt noch viele weitere Tage mit Rabatten.

Überlegen Sie bei Rabatten vorher:
Was will ich kaufen?
Und was ist ein gutes Angebot?
 

 

Infografik der Verbraucherzentrale mit dem Titel "5 Tipps für die sichere Online-Schnäppchenjagd". Fünf Symbole repräsentieren die Tipps: 1. Keine Vorkasse (Hand mit Kreditkarten), 2. Rabatte hinterfragen (Rabatt-Symbol), 3. Preise vergleichen (Taschenrechner), 4. Nicht unter Druck setzen lassen (Wecker), 5. Widerrufsrecht nutzen (Hand mit Gesetzbuch).
Grafik: Eine Frau stellt eine Frage, man sieht die Frau und neben ihr eine Sprechblase mit Fragezeichen

Diese Tipps helfen, gute Angebote zu finden:

1.    So erkennen Sie gefälschte Internet-Geschäfte


Viele Menschen kaufen an diesen Tagen im Internet ein.
Weil der Einkauf an diesen Tagen oft günstiger ist.
Aber auch Betrüger-Firmen machen an diesen Tagen viel Geschäfte im
Internet.
Sie wollen Ihnen etwas verkaufen.
Aber die Sachen gibt es gar nicht 
und kommen nie bei Ihnen zu Hause an.
Obwohl Sie die Sachen bezahlt haben.

Grafik: Eine Frau im roten Warndreieck streckt warnend den Zeigefinger in die Höhe

Ein gefälschtes Internet-Geschäft nennt man Fake-Shop.
Das ist ein Geschäft mit gefälschten Sachen. 
Fake-Shop spricht man so aus: fäk-schopp.
Hier gibt es einen Text über Fake-Shops in Leichter Sprache: Sicher im Internet einkaufen


Auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale gibt es einen Fake-Shop Test.
Hier können Sie prüfen, ob ein Internet-Geschäft ein Fake-Shop ist:

Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob eine Online-Shop seriös ist

Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

 

Grafik: Ein PC zeigt eine Web-Seite, auf der ein digital Formular zum Ausfüllen aabgebildet ist

2.    So finden Sie günstige Angebote

Passen Sie an diesem Tag besonders gut auf: 
Manchmal sind die Sachen nicht günstiger als sonst.
Und die Angebote ändern sich oft mehrmals am Tag.

Sie sollen nicht immer sofort eine Sache kaufen.
Sie sollen erst nachdenken:

  • Ist das Angebot wirklich gut?
  • Ist die Sache wirklich günstiger?
Grafik: Mehrere Geldscheine auf einem Stabel, ganz oben ein 50-Eure-Schein

Manche Sachen sind an den besonderen Tagen billiger als sonst.
Aber die Sachen sind nicht wirklich billiger.
Die Sachen sind nur billiger als der Preis von dem Hersteller. 
Der Hersteller sagt:
So viel kostet das Produkt.
Das ist aber nicht der richtige Preis im Internet-Geschäft.
Der richtige Preis im Internet-Geschäft ist oft viel niedriger.

Deshalb: Vergleichen Sie die Preise vorher. 
Sie können das mit verschiedenen Internetseiten machen.
Die Internetseiten heißen: Preissuch-Maschinen.
Mit den Preissuch-Maschinen finden Sie immer den günstigsten Preis für
eine Sache.



3.  Lassen Sie sich beim Einkaufen nicht unter Druck setzen


Vielleicht sehen Sie einen Balken.
Der Balken soll Ihnen zeigen:
Es gibt immer weniger von den Sachen zum Kaufen.
Aber man kann nicht wissen, wie viele Sachen es noch gibt. 
Vielleicht zeigt der Balken nur 10 Sachen zum Kaufen an.
Vielleicht zeigt der Balken aber 1000 Sachen zum Kaufen an.

Grafik: Eine Uhr mit Ziffernblatt zeigt an: 11 Uhr 40 Minuten

Vielleicht sehen Sie auch eine Uhr. 
Die Uhr läuft ab.
Die Uhr soll Ihnen zeigen:
Das Angebot gilt nur für kurze Zeit 
Sie sollen schnell sein.
Damit das Angebot nicht zu Ende ist.
Aber auch das stimmt nicht immer.


4.    So geben Sie Sachen zurück


Sie können Ihre gekauften Sachen auch zurückgeben.
Sie müssen dafür aber nicht zum Verkäufer gehen.
Sie können das auch im Internet machen.
Sie können die gekauften Sachen bis zu 14 Tage nach
dem Kauf zurückgeben.
Sie müssen dafür keinen Grund sagen.

Grafik: Mehrere Menschen sind in einem Kreis miteinander vernetzt.


Vielleicht war das Produkt nicht so günstig wie gedacht.
Dann können Sie es zurückgeben.
Vielleicht müssen Sie für das Zurückschicken aber Geld bezahlen.
Das heißt: Sie müssen die Sachen wieder zum Verkäufer schicken.
Dafür müssen Sie manchmal Geld bezahlen.
Dazu sagt man: Rücksende-Kosten.


Grafik: Ein Überweisungs-Formular von einer Bank mit Feldern für Kontonummern, IBAN und Verwendungszweck

5.    Zahlen Sie nicht per Vorkasse


Vielleicht gibt es nur 2 Möglichkeiten zum Bezahlen im Internet. 
Die 2 Möglichkeiten sind: Vorkasse und Direkt-Überweisung.
Dann können Sie das Geld nicht zurück bekommen.
Deshalb sollten Sie dann lieber nicht bestellen.


Tipp für einen sicheren Einkauf im Internet:
Vielleicht haben Sie zu wenig Zeit zum Überlegen.
Dann können Sie trotzdem kaufen.
Aber prüfen Sie den Preis danach genau.

Manchmal sehen Sie: 
Die gekaufte Sache gibt es bei einem anderen Händler noch günstiger. 
Dann können Sie den Kauf zurückgeben.
Das heißt: Der Verkäufer muss Ihnen das Geld zurück geben.


Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören 

Grafik: Logo der reha gGmbH

Die Prüf-Gruppe Saarbrücken hat den Text geprüft.

 

Dudweilerstraße 72

66 111 Saarbrücken

0 681 93 62 15 05

www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Grafik: Logo des Netzwerk Leichte Sprache


Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Grafik: Logo des Prüfsigels für Leichte Sprache

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu

Hinweis: 

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.


 

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Ratgeber-Tipps

So gut schmeckt Klimaschutz
Rund ein Fünftel der schädlichen Treibhausgasemissionen gehen hierzulande aufs Konto unserer Ernährung. Anders als in…
Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.