Zinsen: Zahlreiche Klagen zu Prämiensparverträgen

Die Verbraucherzentralen werfen Sparkassen vor, Zinsen für Prämiensparverträge falsch ermittelt und Verträge zu Unrecht gekündigt zu haben. Mit den Klagen sollen Betroffene die Zinsen erhalten, die ihnen zustehen und Verträge fortsetzen dürfen, wenn sie das wünschen.

 

So profitieren Sie von Klagen und Verfahren:

  1. Wenn Sie sich für eine Klage angemeldet haben, warten Sie die Entscheidung des Gerichts ab.
  2. Nach einer erfolgreichen Klage berechnet die Sparkasse Ihre Zinsen neu.
  3. Fordern Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale Ihre Sparkasse auf, die Zinsen neu zu berechnen.
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Prüfen Sie, wie Sie von den Klagen gegen die Sparkassen profitieren können! 

Klicken Sie auf den Namen der Sparkasse, um sich über den Stand der Verfahren zu informieren. Viele Verfahrensseiten bieten News-Alerts an, mit denen Sie sich direkt über den Verlauf der Verfahren informieren lassen können. 

Ihre Sparkasse ist hier nicht gelistet? Antworten auf häufige Fragen zu den Verfahren finden Sie auf dieser Seite.

Frist zur Teilnahme verpasst: Wie kann ich tun?   

Wenn in Ihrem Fall die Frist zur Teilnahme an der Klage abgelaufen ist, werden Sie selbst aktiv. Am 09. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende Fragen zur Neuberechnung der Zinsen beantwortet. Auf dieser Grundlage können Sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen Ihre Bank auffordern, ihre Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen.


Antworten auf häufige allgemeine Fragen

Wie kam es zu den Verfahren?

Die Altersvorsorge beschäftigt viele Verbraucher:innen. Die Sparkassen boten schon in den 1990er Jahren ihren Kund:innen sogenannte Prämiensparverträge an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen. Viele vertrauten den Sparkassen so ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit 2016 begannen die Sparkassen Prämiensparverträge massenhaft zu kündigen. Die Verbraucherzentralen sahen das kritisch. Sie stellten auch fest, dass die Sparkassen den Verbraucher:innen in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Grundlage dafür waren unklare Vertragsklauseln zur Zinsanpassung. Die Verbraucherzentralen beschlossen daraufhin zu klagen.  

Was wollen die Verbraucherzentralen erreichen?

Die Verfahren sollen klären, dass die von den einzelnen Sparkassen verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind. Die Gerichte sollen den Sparkassen auch vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen stattdessen berechnen müssen.  


In zwei Verfahren hat der BGH am 09. Juli 2024 erstmals eine Methode zur Nachberechnung bestätigt. Teilweise haben sich die Gerichte in der ersten Instanz für andere Methoden entschieden, zu denen sich der BGH bisher nicht geäußert hat. Deswegen laufen einzelne Klagen der Verbraucherzentralen weiter.  
 

Warum wurden nicht alle Sparkassen verklagt?

Die Verbraucherzentralen können nicht alle Sparkassen gemeinsam verklagen. Grund dafür ist, dass Sparkassen voneinander unabhängige Anbieter sind.  Eine Klage muss sich gegen einen bestimmten Beklagten richten. Schließlich unterscheiden sich die Sachverhalte auch im Detail untereinander. Um eine Sammelklage erheben zu können, muss eine bestimmte Zahl an Fällen bekannt sein. Damit eine Sammelklage größtmöglich nützt, wählen wir vor allem Verfahren gegen Sparkassen mit vielen Betroffenen aus.  Zeit spielt bei der Auswahl auch eine Rolle. Je eher die Ansprüche von Verbraucher:innen zu verjähren drohen, umso dringender handeln die Verbraucherzentralen.

Planen die Verbraucherzentralen weitere Klagen?

Die Verbraucherzentralen beobachten die Entwicklungen und verfolgen Beschwerden gegen andere Sparkassen. Sofern sie sich für weitere Klagen entscheiden, informieren sie darüber auf ihren Webseiten und über die Medien.

Was können die übrigen Sparer:innen tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, gehen Sie selbst auf Ihre Sparkasse zu. Fordern sie diese zur Nachberechnung und Nachzahlung auf. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentralen verwenden. Auf der Webseite der Verbraucherzentralen erhalten Sie viele Tipps und Hinweise, wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Sparkassen aufgefordert ihre Kund:innen ungefragt über unwirksame Zinsklauseln in Prämien-Sparverträgen zu informieren. Gegen diese Entscheidung haben die Institute Rechtsmittel eingelegt.  Bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder zu Handlungsalternativen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.