Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Stand:
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.

 

So profitieren Sie von Klagen und Verfahren:

  1. Prüfen Sie, ob Sie bei den Klagen mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie die News-Alerts zu unseren Verfahren, damit wir Sie direkt über deren Verlauf informieren können.
  3. Tragen Sie sich gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz in die Klageregister ein.
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So profitieren Sie von Klagen und Verfahren:

1.    Prüfen Sie, ob Sie bei den Verfahren mitmachen können.
2.    Abonnieren Sie die News-Alerts zu unseren Verfahren, um über deren Verlauf informiert zu werden.
3.    Tragen Sie sich gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz in die Klageregister ein.

Bei welchen Verfahren gegen Energieunternehmen können Sie noch mitmachen?

Wie Sie von den einzelnen Verfahren profitieren können, erfahren Sie auf den jeweiligen Seiten. Klicken Sie das Unternehmen an, gegenüber dem Sie Ihre Rechte geltend machen möchten.


Antworten auf häufig gestellte Fragen

Plant der vzbv weitere Klagen gegen Energieanbieter?

Der vzbv beobachtet die Marktentwicklung.  Weitere Sammelklagen gegen Energieanbieter sind möglich. Entscheidend sind hierfür zum Beispiel die Zahl der Betroffenen, die Höhe der im Raum stehenden Ansprüche oder eine etwaige Eilbedürftigkeit wegen drohender Verjährung. Aufgrund begrenzter Ressourcen und Kapazitäten können wir leider nicht gegen jeden Anbieter vorgehen.

Wo bekomme ich Tipps und Hilfen zu Energieverträgen?

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen prüfen? Günstige, faire Tarife finden? Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch. Die Übersicht „Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge“ der Verbraucherzentrale rund um Energieverträge hilft weiter.

Wie kann ich Energie sparen?

Steigende Energiepreise, schwindende Ressourcen, Belastungen für das Klima und die Umwelt: Grund genug, Energie sparsam, wirksam einzusetzen. Die Verbraucherzentrale Energieberatung zeigt Ihnen wie das geht und berät zu Energieverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerativen Energien.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Nicht alle Verbraucherzentralen beraten zu jedem Thema. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.