Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Stand:
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
orangener Stecker liegt auf Bargeld

 

So profitieren Sie von Klagen und Verfahren:

  1. Prüfen Sie, ob Sie bei den Klagen mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie die News-Alerts zu unseren Verfahren, damit wir Sie direkt über deren Verlauf informieren können.
  3. Tragen Sie sich gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz in die Klageregister ein.
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So profitieren Sie von Klagen und Verfahren:

1.    Prüfen Sie, ob Sie bei den Verfahren mitmachen können.
2.    Abonnieren Sie die News-Alerts zu unseren Verfahren, um über deren Verlauf informiert zu werden.
3.    Tragen Sie sich gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz in die Klageregister ein.

Bei welchen Verfahren gegen Energieunternehmen können Sie noch mitmachen?

Wie Sie von den einzelnen Verfahren profitieren können, erfahren Sie auf den jeweiligen Seiten. Klicken Sie das Unternehmen an, gegenüber dem Sie Ihre Rechte geltend machen möchten.


Antworten auf häufig gestellte Fragen

Plant der vzbv weitere Klagen gegen Energieanbieter?

Der vzbv beobachtet die Marktentwicklung. Weitere Sammelklagen gegen Energieanbieter sind möglich. Entscheidend sind hierfür zum Beispiel die Zahl der Betroffenen, die Höhe der im Raum stehenden Ansprüche oder eine etwaige Eilbedürftigkeit wegen drohender Verjährung. Aufgrund begrenzter Ressourcen und Kapazitäten können wir leider nicht gegen jeden Anbieter vorgehen.

Wo bekomme ich Tipps und Hilfen zu Energieverträgen?

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen prüfen? Günstige, faire Tarife finden? Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch. Die Übersicht „Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge“ der Verbraucherzentrale rund um Energieverträge hilft weiter.

Wie kann ich Energie sparen?

Steigende Energiepreise, schwindende Ressourcen, Belastungen für das Klima und die Umwelt: Grund genug, Energie sparsam, wirksam einzusetzen. Die Verbraucherzentrale Energieberatung zeigt Ihnen wie das geht und berät zu Energieverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerativen Energien.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Nicht alle Verbraucherzentralen beraten zu jedem Thema. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

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Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.