Über "Klartext Nahrungsergänzung"

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Das Themenfeld "Nahrungsergänzungsmittel" kennt viele Akteure. Die Verbraucherzentralen sind vor allem anbieterunabhängig. Hier erfahren Sie, was wir genau im Bereich Nahrungsergänzungsmittel machen und was wir in den letzten Jahren schon geschafft haben.
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Die Verbraucherzentralen liefern mit den Internetseiten "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" Verbraucher:innen und Multiplikator:innen eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.

Was wir tun

  • Wir informieren über Wirksamkeit und Sicherheit, Kennzeichnung und Werbung sowie über Vertriebswege von Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei basieren Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Evidenz), nicht auf Erfahrungsberichten. Dabei nennen wir unsere Quellen und das Datum der letzten Überarbeitung.
  • Wir veröffentlichen Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln und informieren über problematische Produkte.
  • Wir schaffen aktive Verbraucherbeteiligung durch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
  • Wir beobachten den Markt, decken Missstände auf und zeigen Lücken in der Gesetzgebung und Kontrolle auf.
  • Wir setzen uns gegenüber Politik und Gesetzgeber für strengere rechtliche Rahmenbedingungen für Herstellung, Handel und Kontrolle bei Nahrungsergänzungsmitteln zum Schutz der Verbraucher:innen ein.  
  • Wir geben Tipps, wie sich der Bedarf an Nährstoffen über herkömmliche Lebensmittel decken lässt und wann eine gezielte Ergänzung Sinn macht.


Das Projekt "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekts zur Information der Verbraucher:innen entstanden.

Unsere Positionen finden Sie hier.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.