Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in den Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie einen Erfolg erzielt: Wer von den Unternehmen in der Vergangenheit einseitige Preiserhöhungen erhalten hat, kann hohe Beträge zurückbekommen.
  • Aktuell verhandelt der vzbv mit primastrom, voxenergie, nowenergy und Paketsparer weiter. Dabei geht es um Fälle, in denen die Unternehmen Verbraucher:innen trotz Widerruf oder Kündigung nicht aus den Verträgen lassen.
  • Wer von den Unternehmen ein Angebot mit Preissenkungen und "erfreulichen Nachrichten" erhält, sollte dieses nicht annehmen.
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Einigung mit voxenergie und primastrom durch Vergleiche

Inzwischen sind die Verfahren gegen primastrom und voxenergie durch außergerichtliche Vergleiche beendet. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre einseitigen Preiserhöhungen gegenüber Verbraucher:innen zurückzunehmen. Wer von den Vergleichen profitieren möchte, muss sich entweder ins Klageregister eingetragen haben oder den Preiserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 widersprechen.

Ich habe mich ins Klageregister eingetragen: Muss ich jetzt noch etwas unternehmen?

Die Unternehmen werden bei Kund:innen, die sich ins Klageregister eingetragen haben, sämtliche einseitige Preiserhöhungen zurücknehmen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abrechnen. Bis zum 18. März 2024 sollen Sie als Betroffene:r eine schriftliche Mitteilung und ihr Guthaben  erhalten haben. Dem vzbv liegt ein Fall vor, in dem sich für einen primastrom-Kunden ein Guthaben von 5.518,81 Euro bei seinem Stromvertrag ergeben hat.

Nicht eingetragen? Eine E-Mail genügt, um Geld zurück zu erhalten

Wer nicht an den Klagen teilgenommen hat, aber den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 widerspricht, erhält ebenfalls einen deutlich reduzierten Preis. Je nach Abrechnungszeitraum haben sich der vzbv und die Unternehmen auf folgende Preisdeckel verständigt:

  • Strom zwischen 32 Cent/Kilowattstunde und 44 Cent/Kilowattstunde,
  • Gas zwischen 9 Cent/Kilowattstunde und 12 Cent/Kilowattstunde.

Dazu genügt eine E-Mail an vergleich@primastrom.de bzw. vergleich@voxenergie.de, je nachdem, mit welchem Unternehmen der Vertrag besteht oder bestand. Nutzen Sie dazu am besten den folgenden Muster-Text und ergänzen Ihre Daten in den eckigen Klammern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Kundennummer ist […].

Ich widerspreche den einseitigen Preiserhöhungen, die Sie mir gegenüber in der Vergangenheit vorgenommen haben. Weiterhin fordere ich Sie auf, bereits erfolgte Abrechnungen zu korrigieren.

Zahlen Sie mir das aus den Neuabrechnungen ermittelte Guthaben binnen 8 Wochen an das folgende Konto aus:

Kontoinhaber: […]
IBAN: […]

Mit freundlichen Grüßen


Die Unternehmen bestätigen unmittelbar nach dem Widerspruch dessen Erhalt per E-Mail.

4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchs teilen sie Ihnen schriftlich mit,

  • dass sie die einseitigen Preiserhöhungen zurücknehmen,
  • welche vertraglich vereinbarten Preise stattdessen gelten und
  • falls Ihr Vertrag noch läuft: die Höhe der zukünftigen Abschläge.

8 Wochen nach Erhalt des Widerspruchs werden die Unternehmen

  • etwaige bereits erstellte Rechnungen korrigieren - und zwar auf Basis der mit dem vzbv vereinbarten Preise,
  • Ihnen die neuen Rechnungen übermitteln und
  • Guthaben aus den Rechnungen auszahlen, soweit Ihre Bankverbindung bekannt ist.

Bitte teilen Sie unter sammelklagen@vzbv.de mit, wenn die Unternehmen bei Ihnen diese Fristen nicht einhalten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Vergleich erhalten Sie auf der Website des vzbv.

Geduld kann sich im Einzelfall lohnen

Der vzbv verhandelt mit primastrom, voxenergie, nowenergy und Paketsparer aktuell über die Fälle weiter, in denen die Unternehmen Verbraucher:innen trotz Widerrufs oder Kündigung nicht aus den Verträgen lassen. Für diese Betroffenen könnte sich aus einem weiteren Vergleich ebenfalls eine Lösung ergeben.

Mit einem Vergleichs-Check können Sie prüfen, ob Sie sich bereits jetzt auf den ersten Vergleich mit primastrom und voxenergie berufen können.

Die Verbraucherzentralen beraten Sie bei individuellen Fragen, insbesondere ob sich der bereits abgeschlossene Vergleich für Sie schon lohnt oder Sie sich besser noch etwas gedulden sollen. Der vzbv rechnet mit einer Entscheidung dazu im Juni.

Melden Sie sich zum News-Alert des vzbv an, um über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informiert zu werden.

Verbraucher:innen sollten Angebote der Unternehmen ignorieren

Wenn Sie von den Unternehmen ein Angebot mit Preissenkungen und "erfreulichen Nachrichten" bekommen, sollten Sie dieses nicht annehmen, sondern lediglich wie oben beschrieben den früheren Preiserhöhungen widersprechen. Auch Anrufe sollten Sie ignorieren. Verbraucher:innen berichten, dass ihnen häufig telefonisch Preissenkungen und günstige Preise versprochen wurden, obwohl die angebotenen Preise weit über dem Marktniveau lagen.

Wichtig: Wenn Sie sich auf die Preissenkungsschreiben der Anbieter einlassen, handeln Sie sich womöglich einen neuen Vertrag mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten ein. Die darin beworbenen Preise mögen für Sie etwas günstiger sein als die bislang geforderten. Sie liegen nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Berlin jedoch weiterhin weit über dem derzeitigen Marktdurchschnitt. Betroffene können sich bei Unsicherheiten bei ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Kann ich als Verbraucher:in Verträge fristlos beenden?

Ja, das geht. Verbraucher:innen können die Verträge mit primastrom, voxenergie, nowenergy und Paketsparer fristlos beenden. Die Unternehmen haben nach Einschätzung des vzbv ihre Kund:innen in den Verträgen häufig nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt.

Deshalb können Sie die Verträge in diesen Fällen widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Sie können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Das können bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden nach 12 Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro sein.

Aber auch bei älteren Verträgen ist es möglich, vorzeitig auszuscheiden. Sie können die Verträge außerordentlich kündigen, weil die Unternehmen:

  • die Preise einseitig geändert haben.
  • den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht anbieten.
  • rechtswidrige Reglungen zur Vertragslaufzeit verwenden.

Nutzen Sie unseren interaktiven Vergleichs-Check, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Rechte geltend machen mit dem Vergleichs-Check

Möchten Sie sich auf einen der Vergleiche berufen oder ihren Vertrag mit den Unternehmen auflösen? Erstellen Sie hier Ihr Schreiben an primastrom, voxenergie, nowenergy oder Paketsparer mit unserer interaktiven Briefvorlage.

Musterbrief GeneratorErstellen Sie hier Ihr Schreiben an voxenergie, nowenergy oder primastrom mit unserer interaktiven Briefvorlage

Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie

Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.

In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.

Aufgrund der Ansprüche von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht und der bestehenden Kündigungsrechte plant der vzbv eine weitere Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie. Auch diese Fälle sind Gegenstand der aktuell weiterlaufenden Vergleichsverhandlungen mit den Unternehmen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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