EEG-Umlage entfällt: Soll ich meinen Stromzähler ablesen?

Stand:
Strom wird günstiger: 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde ab 1. Juli 2022. Ab dann wird keine EEG-Abgabe mehr fällig. Die Senkung müssen Versorger an ihre Kundschaft weitergeben.
Zwei Stromzähler nebeneinander

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer eine genaue Trennung in der Jahresrechnung haben möchte, kann seinen Zähler ablesen und den Stand dem Versorger mitteilen. Ratsam ist das vor allem für Menschen, die mit Strom heizen.
  • Ohne Zwischenablesung wird der Zählerstand in der Jahresrechnung geschätzt.
  • Die Versorger müssen die Preissenkung an ihre Kundschaft weitergeben, aber nicht gesondert darüber informieren.
On

Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben. Gleichzeitig dürfen sie den Arbeitspreis nicht zu diesem Datum verändern. Das schreibt das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" vor.

Sinkt der Strompreis sofort?

Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.

Ist eine Zwischenablesung von Zählerständen sinnvoll?

Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist dies nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus. Verbraucher:innen, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben, sollten hingegen eine Zwischenablesung vornehmen. Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Haushalte sollten daher am 30. Juni 2022 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.

Welche Informationspflicht haben Energieversorger gegenüber Kund:innen?

Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Stromanbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es sonst bei Preiserhöhungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht. Der Betrag, um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.

Wir beraten Sie bei Fragen auch gerne persönlich. Auf unserer Seite zu Beratungen finden Sie die unterschiedlichen Beratungsstellen und Themenbereiche. Alle weiteren Informationen zur Beratung finden Sie unserer allgemeinen Beratungsseite.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Eine Münze wird in ein Sparschwein geworfen

So erklären Sie Zinswende, Leitzins und Rolle der Notenbanken

Seit Juli 2022 steigen die Zinsen wieder, Expertinen nennen diesen Zeitpunkt Zinswende. Was dahintersteckt und wieso es vielleicht schon in diesem Jahr eine erneute Zinswende geben könnte.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank

Sparen und Zinsen: Was Ratsuchende jetzt wissen müssen

Tages- und Festgeld lohnt sich wieder, doch eine gute Verzinsung ist nicht alles. Wie Ratsuchende das passende Sparprodukt finden und wo Sie zur Vorsicht raten sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.