Vorbereitung vor dem Versand
Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollten Sie auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichten.
Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu 3 Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.
Pakete rechtzeitig losschicken
Damit die Geschenke pünktlich zum Fest beim Empfänger ankommen, sollten Sie in der Vorweihnachtszeit ein ausreichendes Zeitpolster von 7 bis zu 10 Tagen für den Versand einkalkulieren.
Ersatzzustellung beim Nachbarn
Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt werden und darf dem Empfänger oder der Empfängerin nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der nebenan Wohnende unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wenn Sie ein Paket erwarten, sollten Sie Ihre Nachbar:innen am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunsch-Benachbarter als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.
Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat.