Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Stand:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Stand: Januar 2025

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätzebundesweit
Allgemeiner Beitragssatz14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil7,30 Prozent
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil7,30 Prozent
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
Kassenindividuell, durchschnittlich 2,5 Prozent
Beitragssatz für Studierende u.a.10,22 Prozent
  
Beitragsbemessungsgrenze 202462.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 202566.150 Euro/jährlich
5.512.50 Euro/monatlich
  
Versicherungspflichtgrenze 202469.300 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 202573.800 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
62.100 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2025
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
66.150 Euro/jährlich

 

Einkommensgrenzen für die Familienversicherungbundesweit
Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes / Kinder** 2024535 Euro/monatlich

Soziale Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätzebundesweit
Beitragssatz***3,6 Prozent
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23****4,2 Prozent
Beitragsabschlag bei 2 Kindern0,25 Prozent
Beitragsabschlag bei 3 Kindern0,5 Prozent
Beitragsabschlag bei 4 Kindern0,75 Prozent
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern1,0 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 202462.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 202566.150 Euro/jährlich
5.512,50 Euro/monatlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und BeitragssätzeWestOst
Beitragssatz18,60 Prozent18,60 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 202490.600 Euro/jährlich89.400 Euro/jährlich
Beitragsbemessungsgrenze 202596.600 Euro/jährlich96.600 Euro/jährlich

Arbeitslosenversicherung

BeitragssätzeWestOst
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 20222,6 Prozent2,6 Prozent

 

* zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrag; Bemessungsgrundlage ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Für freiwillig versicherte Studierende gelten abweichende Beitragssätze. Informieren Sie sich in diesen Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

** hat das Kassenmitglied einen mit dem Kind verwandten Ehegatten bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss als zusätzliche Bedingung für die Familienversicherung des Kindes die Höhe der regelmäßigen Einkünfte beider Ehegatten geprüft und miteinander verglichen werden (vgl. § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5).

*** Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer;innen teilen sich den Betrag, abweichende Regelung in Sachsen; Bemessungsgrundlage für Studierende ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende

**** gilt nicht für vor 1940 geborene Rentner, für Wehr- und Zivildienstleistende oder für Beziehende von Arbeitslosengeld II

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