Darum geht es
Debeka hat bei vorzeitigen Kündigungen von Lebens- oder Rentenversicherungen vom Rückkaufswert eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr abgezogen. Diese konnte mit bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals oft mehrere tausend Euro betragen. Die Verbraucherzentrale hält die zugrunde liegende Klausel für rechtswidrig, weil sie auf variierende Zinssätze verweist. Diese sind für Verbraucher:innen weder vorhersehbar noch nachvollziehbar. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Debeka nach der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg untersagt, diese Klausel künftig zu verwenden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Bundesgerichtshof geprüft.
Verbraucher:innen, die ihre Lebensversicherung nach 2007 abgeschlossen haben und denen nach der Kündigung die Auszahlung um strittige Stornogebühr gemindert wurde, sollen mit der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ihr Geld zurückbekommen. Die Musterfeststellungsklage hemmt jedenfalls die Verjährung von Ansprüchen ab 2022 für Betroffene, die sich im Klageregister für die Klage anmelden. Außerdem will der Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass frühere Ansprüche nicht verjährt sind.