Rürup-Rente: Auf diese Fallstricke sollten Sie bei der Basisrente achten

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Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, gilt als steuerlich geförderte Altersvorsorge, insbesondere für Selbstständige und Gutverdienende. Doch hinter den vermeintlichen Vorteilen verbergen sich zahlreiche Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Ein Aktenordner mit der Aufschrift "Rürup-Rente" liegt auf einem Tisch, links daneben zwei Paragraph-Zeichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einmal eingezahltes Geld ist unwiderruflich gebunden und kann ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Sie haben also keinen Zugriff auf das Kapital.
  • Viele Verträge sind teuer und lassen kaum Gestaltungsspielraum, zum Beispiel bei der Wahl der Geldanlage oder einem Anbieterwechsel
  • Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Sonderausgabenabzug. Dafür werden Steuern in der Rente fällig. Unterm Strich wird die Förderung meist von den Kosten aufgefressen.
  • Die Versicherer kalkulieren vorsichtig und müssen Gewinne erzielen – das schmälert die spätere Rente. Die Rürup-Rente rentiert sich somit nur bei sehr hoher Lebenserwartung.
  • In Einzelfällen kann die Rürup-Rente eine Option sein – etwa für Selbstständige mit hohem Einkommen, die keine Hinterbliebenen absichern möchten. Sie ist also nur für wenige sinnvoll.
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Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde 2005 eingeführt und richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler:innen. Sie soll dabei helfen, fürs Alter vorzusorgen – und das mit Unterstützung vom Staat durch steuerliche Förderung.

Sie können die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Für das Jahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei

  • 29.344 Euro für Ledige und
  • 58.688 Euro für Verheiratete.

Diese Beträge sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Für 2026 wird die Höchstgrenze wahrscheinlich steigen, da sie sich nach der an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung richtet. Konkrete Zahlen stehen aber jedoch noch aus. 

Wichtig: Die Förderung erfolgt ausschließlich über Steuerersparnisse – es gibt keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken werden auf den Höchstbetrag angerechnet. 

Außerdem gut zu wissen: Die Rente, die später ausgezahlt wird, unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, im Ruhestand muss die Rente jedoch versteuert werden, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.

Hier eine Übersicht der steuerpflichtigen Rentenanteile:

RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil
202583,5 Prozent
202684,0 Prozent
202784,5 Prozent
......
204092,5 Prozent
205097,5 Prozent
2058100 Prozent

 

 

 

 

 

 

Der einmal festgelegte Besteuerungsanteil gilt lebenslang für alle Rentenzahlungen ab dem jeweiligen Jahr.

Ein zentraler Unterschied zu anderen Vorsorgeformen: Bei der Rürup-Rente ist keine Kapitalauszahlung möglich. Das angesparte Vermögen wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Sie können auf das Geld, etwa in finanziellen Notlagen, nicht zugreifen.

Was sind Verkaufsargumente und wo liegen Fehlanreize? 

Die Rürup-Rente wird häufig mit dem Argument beworben, sie sei steuerlich besonders vorteilhaft und biete eine sichere Altersvorsorge. Doch viele dieser Verkaufsargumente halten einer kritischen Prüfung nicht stand und führen Verbraucher:innen in langfristige, teure Vertragsbindungen.

  1. Steuervorteile: überschaubar und teuer erkauft
    Zwar lassen sich Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzen, doch die tatsächliche Ersparnis hängt stark vom individuellen Einkommen und der Steuerprogression ab. Zudem wird die spätere Rente versteuert. 
    Wer sich allein auf die Steuerersparnis verlässt, übersieht, dass die Rendite des Produkts durch hohe Kosten erheblich geschmälert wird. Abschluss- und Verwaltungskosten sowie laufende Gebühren reduzieren den Anlageerfolg, besonders bei fondsgebundenen Varianten.
  2. Provisionen als Verkaufsanreiz
    Rürup-Verträge werden oft mit hohen Beitragssummen abgeschlossen. Entsprechend lukrativ sind die Provisionen für Vermittler:innen. Das führt dazu, dass Verbraucher:innen häufig nicht bedarfsgerecht beraten werden, sondern Produkte empfohlen bekommen, die vor allem für die Vermittlung attraktiv sind. 
    Ein besonders problematischer Fehlanreiz ist die Kombination von Altersvorsorge mit Zusatzversicherungen – etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese Bündelung erhöht die Provisionen zusätzlich und wird oft als "praktisch" verkauft. In der Praxis sind solche Kombiprodukte jedoch meist teuer und unflexibel. Wer Vorsorge und Risikoabsicherung trennt, kann gezielter auf den eigenen Bedarf reagieren und Anbieter frei wählen. 
    Bei finanziellen Engpässen, etwa durch Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Pflege von Angehörigen, möchten viele Menschen ihre Vorsorge pausieren oder über Erspartes verfügen. Kombiprodukte verhindern das. Auch ein Anbieterwechsel wird erschwert, wenn mehrere Versicherungsbausteine miteinander verknüpft sind.

Was sind die größten Fallstricke bei der Rürup-Rente?

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich zahlreiche Nachteile, die Verbraucher:innen kennen sollten, bevor sie sich langfristig binden.

  • Kein Kapitalzugriff
    Einmal eingezahltes Geld ist unwiderruflich gebunden. Es kann nicht ausgezahlt, vererbt oder übertragen werden – auch nicht bei finanziellen Engpässen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Nur eine Beitragsfreistellung ist möglich, zieht aber weiterhin Verwaltungskosten des Vertrages mit sich. Wer flexibel bleiben möchte, sollte andere Vorsorgeformen prüfen.
  • Rentabilität nur bei hoher Lebenserwartung
    Die Versicherer kalkulieren vorsichtig – sie müssen langfristig Gewinne erzielen und sichern sich gegen Langlebigkeit ab. Das bedeutet: Wer früh stirbt, verliert einen Großteil des eingezahlten Kapitals. Rentabel ist die Rürup-Rente in Form einer privaten Rentenversicherung allenfalls für Menschen mit überdurchschnittlicher Lebenserwartung, vorausgesetzt, der Vertrag weist minimale Kosten auf und verfolgt eine rentable Anlagestrategie.
  • Hohe Kosten
    Viele Rürup-Verträge sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden. Besonders bei fondsgebundenen Varianten fallen laufende Gebühren an, die die Rendite erheblich schmälern. Ein Wechsel zu kostengünstigen ETFs ist oft nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dies gilt auch für sogenannte Nettopolicen, die ohne Provision, dafür aber gegen Honorar von Honorarvermittlern angeboten werden.
  • Unrentable Anlagestrategien
    Meist ist die Auswahl der Fonds begrenzt, es wird in unrentable aktiv verwaltete Fonds oder Fonds mit Garantien investiert. Wenn günstigere ETFs angeboten werden, ist die Auswahl meist stark eingeschränkt.
  • Anbieterbindung
    Einmal abgeschlossen, ist ein Wechsel des Anbieters kaum möglich. Die Verträge sind langfristig angelegt und lassen sich nicht übertragen. Wer sich für Jahrzehnte bindet, verliert Flexibilität, etwa, wenn sich die Geschäftspolitik des Anbieters ändert oder bessere Angebote verfügbar werden.

Das sagen die Verbraucherzentralen

Die Rürup-Rente ist ein komplexes Produkt mit vielen Einschränkungen. Sie ist allenfalls in wenigen bestimmten Einzelfällen eine Option, – etwa für Selbstständige mit hohem Einkommen, die keine Hinterbliebenen absichern möchten, Kapital vor dem Zugriff bei Privatinsolvenz sichern oder gezielt Steuervorteile nutzen wollen. Doch in der Regel ist sie nicht die erste Wahl für die Altersvorsorge.

Wer flexibel bleiben, Kosten sparen und transparent investieren möchte, sollte Alternativen prüfen:

  • Sie legen Ihr Erspartes individuell passend an. Wie Sie dabei vorgehen können, lesen Sie im verlinkten Beitrag.
  • ETF-Sparpläne  sind kostengünstig, flexibel und renditestark.
  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Besonders für Selbstständige sind sie prüfenswert, wie Stiftung Warentest ausgerechnet hat.

Wenn Sie sich bedarfsgerecht gegen Einkommensausfall versichern wollen, finden Sie außerhalb der Rürup-Rente ein breites Angebot. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es beispielsweise auch die Grundfähigkeitsversicherung. Die Verbraucherzentralen unterstützen in allen Belangen mit individueller Beratung.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen  Baden-Württemberg und Sachsen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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