Verhinderungspflege: Das müssen Sie als pflegende Angehörigen beachten
Stand:
Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten. Außerdem kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.
Foto:
motortion / stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze:
Die Verhinderungspflege ist Teil des gemeinsamen Jahresbetrags in Höhe von von 3.539 Euro. Sie können ihn flexibel für die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2.
Die Verhinderungspflege können Sie für maximal 8 Wochen pro Jahr nutzen.
Sie können den Antrag bei der Pflegekasse auch stellen, wenn die Verhinderungspflege bereits in Anspruch genommen wurde. Der Antrag müssen Sie bis zum Ende des Folgejahres stellen.
On
Was ist die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, und wer kann sie übernehmen?
Die Verhinderungspflege dient der zeitlich begrenzten Entlastung der Pflegeperson und darf nicht zum regelmäßigen pflegerischen Alltag gehören. Beispiel: Die regelmäßige Berufstätigkeit mit Wechselschicht fällt nicht darunter, die Teilnahme an einem Lehrgang oder einer Prüfung allerdings schon.
Verhinderungspflege ist meist die erste Wahl, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit brauchen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zuhause versorgt werden - nur durch eine oder mehrere andere Personen.
Grundsätzlich können ehrenamtliche Helfer:innen, Verwandte und Bekannte oder auch ein Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen. Eine Kombination ist ebenfalls möglich.
Sie können ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste oder ehrenamtliche Personen ansprechen und mit der Verhinderungspflege beauftragen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Zusätzlich gibt es zwei entscheidende Voraussetzungen:
Die Pflege muss von mindestens einer ehrenamtlichen Person, also einem Verwandten, Freund oder Nachbar, erbracht werden. Entweder alleine oder mit einem Pflegedienst. Wichtig: die ehrenamtliche Pflegeperson muss regelmäßig kommen. Wer ausschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch. Grund: Eine Pflegeperson kann auch verhindert sein. Dann braucht sie einen Ersatz. Übernimmt ausschließlich der Pflegedienst die Betreuung, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Diese Pflegeperson muss wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sein. Sie fällt zeitweise aus und muss ersetzt werden.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2 bis 5 im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Im gemeinsamen Jahresbetrag werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst. Der Anspruch auf Verhinderungspflege gilt für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.
Zusätzlich können Verwandte ihre angefallenen Kosten bei der Pflegekasse geltend machen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Insgesamt dürfen 3.539 Euro pro Jahr jedoch nicht überschritten werden.
Was ist zu beachten, wenn Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen?
Zu beachten: Helfen Familienangehörige ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder oder Personen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, gibt es geringere Beträge.
Der auszuzahlende Betrag für die pflegenden Angehörigen ist begrenzt! Er beträgt maximal den zweifachen Satz des Pflegegeldes im jeweiligen Pflegegrad.
Die Höhe der Leistungen im Überblick:
Pflegegrad
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr
Verhinderungspflege durch gewerbliche anbieter bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr
1
keine Leistungen
keine Leistungen
2
maximal 694 Euro
maximal 3.539 Euro
3
maximal 1.198 Euro
maximal 3.539 Euro
4
maximal 1.600 Euro
maximal 3.539 Euro
5
maximal 1.980 Euro
maximal 3.539 Euro
FAQ zum Thema Verhinderungspflege
Wird das Pflegegeld weiter gezahlt?
Während der Ersatzpflege bekommen Sie die Pflegesachleistung in voller Höhe weiter erstattet. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter gezahlt. Eine Ausnahme gibt es für den ersten und letzten Tag. An diesen beiden Tagen wird das Pflegegeld zu 100 Prozent gezahlt.
Was passiert, wenn die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden am Tag genutzt wird?
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist.
Das Pflegegeld wird in voller Höhe weiter gezahlt. Eine Anrechnung findet also nicht statt. Besonders bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist dies eine hilfreiche Alternative, wenn Angehörige beruhigt das Haus verlassen wollen.
Es gibt keine zeitliche Grenze, bis zu der Sie die Verhinderungspflege nutzen können Sie können dann also an mehr als 56 Tagen Verhinderungspflege beanspruchen.
Es gilt außerdem die Begrenzung auf die 3.539 Euro pro Jahr. Es erfolgt also eine Anrechnung auf den Betrag.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Der Antrag auf die Leistungen Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse erst gestellt, wenn die Verhinderungspflege bereits stattgefunden hat.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie rechnen selbst mit der Pflegekasse ab. Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Dann rechnet der Pflegedienst oder der Betreuungsdienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Rechnen Sie selbst mit der Pflegekasse ab, sollten Sie folgendes beachten:
Wenn Sie die Verhinderungspflege immer wieder in Anspruch nehmen, sollten Sie dafür regelmäßig einen Antrag stellen. Dies kann dann zum Beispiel monatlich geschehen.
Sammeln Sie Quittungen und Rechnungen. Sie müssen die entstandenen Kosten mit Belegen nachweisen.
Nutzen Sie die online- Anträge bei den Pflegekassen.
Stellen Sie den Antrag zeitnah. So können Sie besser den Überblick behalten.
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.
Rechnet der Pflege- oder Betreuungsdienst ab, beachten Sie bitte folgendes:
Möchten Sie, dass der Pflege- oder der Betreuungsdienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, können Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Anbieter bringen ein solches Formular regelmäßig mit und bitten Sie um Ihre Unterschrift.
Der Anbieter kümmert sich dann um die Abrechnung und den Papierkram.
Vorsicht bei einer Abtretungserklärung Pflegedienste und andere Anbieter fordern gerne eine Abtretungserklärung neben dem Pflegevertrag. Seien Sie in solch einem Fall vorsichtig. Sie geben Ihre Forderung gegen die Pflegekasse damit aus der Hand.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Pflegekasse auf.
Wie lange kann ich die Verhinderungspflege abrechnen?
Es gibt eine neue Frist. Eine Abrechnung ist seit dem 1. Januar 2026 bis Ende des Folgejahres möglich.
Beispiele:
Nutzen Sie die Verhinderungspflege im Januar 2026, rechnen Sie bis Dezember 2027 ab.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege im Juni 2026, rechnen Sie bis Dezember 2027 ab.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege im Dezember 2026, rechnen Sie bis Dezember 2027 ab.
Tipp: Nutzen Sie die Verhinderungspflege für das Jahr 2025 noch bis zum Ende des Jahres 2026.
Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zu Hause
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finden sich in dem unübersichtlichen Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege nur schwer zurecht. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick und können sich für eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen entscheiden.