Haben Sie keine Internetversorgung an Ihrem Wohnort?

Ein Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf, daneben ein Haus und ein Symbol für Internet.
Haben Sie keine Internetversorgung an Ihrem Wohnort?
Verbraucher:innen haben einen Anspruch gegen den Staat auf eine Mindestversorgung mit Internet. Haben Sie Ihren Anspruch bei der Bundesnetzagentur eingefordert? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen!
Worum geht es?
Worum geht's?

Seit Juni 2022 haben Verbraucher:innen einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Der Anspruch besteht nicht direkt gegenüber den Telekommunikationsanbietern, sondern gegenüber dem Staat. Verbraucher:innen müssen deshalb ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur anstoßen. Die Bundesnetzagentur verpflichtet bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Unternehmen zur Erbringung der Leistung am Anschluss der Verbraucher:innen.

Bislang gab es aber nur einen Fall, in dem ein Internetanbieter von der Bundesnetzagentur zur Versorgung verpflichtet wurde, obwohl bis Oktober 2023 über 4.000 Eingaben von Verbraucher:innen bei der Behörde erfolgten.

Der Anspruch besteht auf eine Internetversorgung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload, das ist sehr wenig. Es handelt sich hierbei um einen Mindeststandard.

Melden Sie uns Ihren Fall!
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Der vzbv möchte mehr über Fälle erfahren, in denen sich Verbraucher:innen an die Bundesnetzagentur gewandt haben, weil sie an ihrem Wohnsitz kein Internet haben:

  • Wie lange dauert so ein Prozess für Verbraucher:innen?
  • Welchen Hürden begegnen sie unter Umständen?
  • Sind Verbraucher:innen nach Abschluss des Verfahrens tatsächlich mit Internet versorgt?

Sie können uns unterstützen, wenn Sie online bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Mindest-Internetversorgung ("Versorgung mit Telekommunikationsdiensten") abgeschickt haben. Bitte beantworten Sie dafür die folgenden Fragen.

Recht auf Versorgung mit Internet

Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht. Die Beantwortung der folgenden Fragen hilft uns bei der Aufklärung und Verbesserung der Situation. Sollten Sie mehrere solcher Erfahrungen schildern wollen, dann legen Sie bitte für jede Erfahrung eine eigene neue Meldung an.


 
Nachdem Sie die Mindest-Internetversorgung bei der Bundesnetzagentur beantragt haben: Wie lange hat es gedauert, bis Sie eine Rückmeldung erhalten haben?

Nicht gemeint ist eine (automatische) Eingangsbestätigung Ihrer Beantragung.


 
Sie haben angegeben, noch keine Rückmeldung der Bundesnetzagentur nach Ihrem Antrag auf Mindest-Internetversorgung erhalten zu haben. Wie lange beträgt bisher Ihre Wartezeit?


 

Nachdem Sie die Mindest-Internetversorgung beantragt haben: Wie lange hat es gedauert, bis bei Ihnen eine Prüfung der Internetversorgung durchgeführt wurde?


 

Sie haben angegeben, noch keine Rückmeldung der Bundesnetzagentur zur Prüfung der Internetversorgung erhalten zu haben. Wie lange beträgt bisher Ihre Wartezeit?


 


 


 

Hat die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung bei Ihnen festgestellt?


 

Hat die Bundesnetzagentur eine Mindest-Internetversorgung für Sie hergestellt?


 

Welche Internetversorgung wurde zur Verfügung gestellt?


 


 

Wären Sie bereit, Ihren Anspruch auf Mindestversorgung mit Internet gerichtlich geltend zu machen?


 


 


 

Falls Sie bereit sind, uns weitere Dokumente zu Ihrem Erfahrungsbericht zur Verfügung zu stellen (z. B. Schriftwechsel, Informationsschreiben, Bescheide), können Sie die Dokumente hier hochladen.
Nur eine Datei möglich.

Nur eine Datei möglich.
10 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf.


 

Haben Sie Interesse an einer Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland?
Darf Ihre Verbraucherzentrale Sie bei eventuellen Nachfragen zu dem geschilderten Fall kontaktieren?

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder wir Sie kontaktieren dürfen, falls Rückfragen zu Ihrem geschilderten Fall bestehen, tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.


 

Einverständnis zur Speicherung von Daten
Die Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs der Einwilligung kann die Bearbeitung meines Anliegens allerdings ausgeschlossen sein. Nähere Informationen zum Datenschutz finde ich unter https://www.verbraucherzentrale.de/datenschutz (dort unter der Kategorie „Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt“).


 

 

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Wenn Sie das vorstehende Kontaktformular nutzen, senden Sie Ihre Angaben und sämtliche Unterlagen an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, und an den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..

Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren sonstigen Widerspruchsmöglichkeiten finde Sie in den Datenschutzhinweisen unter der Rubrik "Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt".

Haben Sie andere Probleme mit Ihrer Internetverbindung? Schauen Sie sich unsere Texte zu den Themen an:

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