Fake-Shops - Relevantes Verbraucherproblem in Deutschland

Stand:
In das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gehen regelmäßig Verbraucherbeschwerden zu Fake-Shops ein. Diese bieten Verbrauchern im Internet Kleidung, Schuhe, Brillen, Schmuck und Luxusprodukte an – jedoch nur zum Schein.
Off

Die bestellte Ware wird nicht geliefert. Da die Bezahlung gegen Vorkasse erfolgt, sehen sich Verbraucher sowohl um Ware als auch Geld geprellt.

Damit können Verbraucher zum einen Opfer von Fake-Shops werden. Zum anderen können ehemalige Domaininhaber, egal ob Vereine oder Privatpersonen, unbemerkt als vermeintliche Betreiber von Fake-Shops auftreten – mit drohenden rechtlichen Konsequenzen.

 

Fakeshop-Finder: Überprüfen Sie Shop-URLs kostenlos

Es wird immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden. Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale Ihnen ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen.
Sie erhalten:

  • eine Einschätzung zum Online-Shop
  • eine Auflistung von technischen Merkmale, die auf Fakeshops hinweisen könnten
  • Auskunft über bereits vorhandene Bewertungen in bekannten Portalen.

 

 

Der Schaden ist groß: Hohe Zahl betroffener Internetkäufer

Wie eine repräsentative Umfrage unter den Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018 ergab, muss bei über 4 Millionen Deutschen von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden. Verbraucher, die sowohl um Ware als auch Geld geprellt wurden, beschrieben jeweils mindestens noch ein weiteres Indiz, welches auf einen Fake-Shop hinweist. Hierbei handelte es sich wahlweise darum, dass keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme bestand, der Online-Shop kurze Zeit später nicht mehr im Internet war, eine Zahlung nur mit Vorkasse möglich war bzw. die Artikel zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten wurden.

Die Spitze des Eisbergs: Über eine Million Fake-Shops über abgemeldete Domains erreichbar

Mit Hilfe einer automatisierten Suchanfrage bei Google konnte eine hohe Zahl von URLs mit Fake-Shops identifiziert werden. Da es sich bei den für die Fake-Shops verwendeten URLs häufig um abgemeldete Domains von Privatpersonen, Parteien und Vereinen handelt – vorrangig registriert auf einer „.de“-Domain – verschärft sich das Problem der mangelnden Erreichbarkeit der Fake-Shop-Betreiber für Verbraucher, um etwaige Rechtsansprüche durchzusetzen zu können.

Betroffene haben es schwer: Gekündigte Domains als Fake-Shops genutzt

Der Fall des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) zeigt exemplarisch, wie schwer es für Betroffene in Deutschland derzeit ist, eine von ihnen abgemeldete Domain, auf der ein Fake-Shop betrieben wird, vom aktuellen Domaininhaber löschen zu lassen. So musste auch der ADFC feststellen, dass unter seiner früheren bereits gekündigten Domain plötzlich Waren der Marken Adidas und Oakwood angeboten wurden und die neuen Domaininhaber nicht greifbar waren. Die Löschung wäre mittels Rechtsstreit zwar möglich, würde jedoch aufgrund der falschen Adressangaben des derzeitigen Domaininhabers bei der Zustellung der Klage scheitern. Von ihrer eigenen Möglichkeit der Kündigung macht die zuständige DENIC im vorliegenden Fall keinen Gebrauch. Im Ergebnis sind die Fake-Shops nach wie vor unter den Domains aktiv.

Vorgehen der DENIC gefährdet Verbraucher

Das praxisrelevante Beispiel mit dem ADFC zeigt ein deutliches Defizit bei der Domainverwaltung in Deutschland: Mangels Identitätsprüfung und erschwerter Löschung seitens der DENIC ist Betroffenen eine Rechtsverfolgung sowie -durchsetzung nahezu unmöglich. Dieses hat zur Folge, dass unter den aktuellen Bedingungen der Registrierung und Löschung von Domains in Deutschland jeder Verbraucher sowohl als Käufer als auch als ehemaliger privater Domainbetreiber geschädigt werden kann. Die Chancen, sich zur Wehr zu setzen, sind dabei gering.

Dänemark macht es vor: Identitätsprüfung verhindert Missbrauch

Die Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass durch bestimmte Prozesse der Anteil betrügerischer Online-Shops deutlich eingeschränkt werden kann. Ein Vergleich sechs ausgewählter Domain-Registrierungsprozesse in Europa zeigt: Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Verhinderung von Missbrauch bei der Registrierung von Domains. Die Registry in Dänemark macht es durch eine rechtlich verpflichtete Identitätsprüfung am schwersten, eine Domain für einen Fake-Shop zu registrieren. Lag im November 2017 der Anteil von betrügerischen Web-Shops an allen dänischen Webseiten noch bei 6,7 Prozent, so sank er nach Einführung der verschärften Identitätsprüfungen auf 1 Prozent. Die DENIC führt hingegen keinerlei Identitätsprüfung durch.

 

Darstellung der Webseite des Fakeshop-Finders auf einem Computer-Screen

Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist

Mit dem Fakeshop-Finder können Sie einen kostenlosen URL-Check durchführen, um vor der Bestellung zu erfahren, ob ein unbekannter Online-Shop vielleicht ein Fakeshop sein könnte. Außerdem können Sie herausfinden, wie der Shop von anderen Verbraucher:innen bewertet wird.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.