Einsparpotenzial bei Ablesediensten?

Stand:
Der Marktwächter Energie prüfte über 1.600 Heizkostenabrechnungen und nahm dabei die Kosten der Ablesedienste in den Blick. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die Ausgaben für die Ablesedienste einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Energiekosten für die Verbraucher ausmachen.
Off

Der Marktwächter Energie prüfte über 1.600 Heizkostenabrechnungen und nahm dabei die Kosten der Ablesedienste in den Blick. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die Ausgaben für die Ablesedienste einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Energiekosten für die Verbraucher ausmachen.

„Ihr Ablesedienst kommt. Bitte ermöglichen Sie uns unbedingt den Zugang zu Ihrer Wohnung.“ Millionen Mieter finden einmal im Jahr diese Nachricht an ihrer Haustür. Doch wer zahlt den Ablesedienst eigentlich und wie hoch sind die Kosten? Verbrauchern bleibt häufig verborgen, in welchem Verhältnis die Mess- und Abrechnungskosten zu den Energiekosten stehen, da sie in den Nebenkostenabrechnungen meist nicht einzeln aufgeführt sind.

„Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Energieeinsparung“ erläutert Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie. „Aus Verbrauchersicht stellt sich aber die Frage, ob die damit verbundenen Kosten wirtschaftlich sind.“

Das hat der Marktwächter Energie nun untersucht. Er prüfte 1.696 Heizkostenabrechnungen von Verbrauchern, die den Verbraucherzentralen zum Zwecke der Überprüfung zugesandt wurden. 1.388 davon wurden von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und in den Jahren 2008 bis 2017 abgerechnet. 308 Heizkostenabrechnungen, die zwischen 2014 und 2016 abgerechnet wurden, stellte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bereit. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt: Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Rechnungen bezahlten die Verbraucher im Verhältnis zu ihren Heizkosten 10 Prozent und mehr für die Ablesedienstleistung, in fast jedem vierten Fall waren es sogar 15 Prozent und mehr.* Das ist möglich, weil es dem Ablesedienstmarkt in Deutschland mit seinen oligopolistischen Tendenzen an Wettbewerb mangelt. Dem Kunden wird durch eine Reihe von Strukturmerkmalen ein Anbieterwechsel erschwert.

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wurde 1981 eingeführt, um den Energieverbrauch auf dem Wärmemarkt zu vermindern. Der Energieverbrauch im Gebäudesektor und von Privathaushalten sank seither.

Einsparen


*Hinweis: Um Missverständnissen vorzubeugen, haben wir diese Meldung am 18.07.2019 und am 23.07.2019 präzisiert. Die oben genannten Ergebnisse beziehen sich auf die Gesamtzahl der untersuchten Heizkostenabrechnungen. Die Untersuchung ist nicht repräsentativ für die Verbraucher in Deutschland.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Das Mieter-Handbuch
Mietenspiegel und neue Heizkostenverordnung, geänderte Regeln bei der Umwandlung von Wohneigentum oder für…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.