Schlaraffenland Supermarkt - Einkaufstraining

Stand:
Buchen Sie für Ihre Kita bei uns das Einkaufstraining für Eltern und verschaffen Sie ihnen mehr Durchblick für den nächsten Einkauf.
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Das Einkaufstraining ist ein virtueller Rundgang durch den Supermarkt. Dabei werden verschiedenen Produkte genauer unter die Lupe genommen und einige Mogelpackungen und Zuckerfallen entlarvt. Im Gespräch mit den Teilnehmer:innen werden Marketingstrategien von Supermärkten aufgedeckt. Anhand verschiedener Produktbeispiele wird die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln diskutiert. Eine ausgewogene Ernährung, Einkaufsplanung, Vorratshaltung sowie die Zubereitung von Mahlzeiten sind ebenfalls Teil des Einkaufstrainings. Der Workshop findet in Ihrer Kita statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen unter Ihrer Aufsicht das Einkaufstraining durch.

Letzte Aktualisierung: 06/2024
Zielgruppen: Kindergarten, Erzieher:innen, Eltern von Kindergartenkindern
Zeit: 90 Minuten
Kosten: kostenfrei
Kontakt: ernaehrung@vz-rlp.de

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.