Einkaufen mit Köpfchen - Das Supermarktspiel

Stand:
Buchen Sie den Workshop der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Einkaufen und Lebensmittel für die Zielgruppe der Sekundarstufe I. Hier lernen die Teilnehmenden während eines Mannschaftsspiels die Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung kennen und informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Einkaufen mit Köpfchen -  Spiel Teppich
Off
  • Zielgruppe: Klassenstufen 5 bis 7
  • Gruppengröße: max. 18 Teilnehmende
  • Zeitlicher Umfang:  2 x 45 min
  • Themengebiet: Ernährung und Gesundheit - Einkauf und Lebensmittelkennzeichnung
  • Kosten: 40,00 €
  • Kontakt: Verbraucherzentrale M-V e.V. I Fachbereich Lebensmittel und Ernährung  Tel.: (03 81) 208 70 17 
    E-Mail: ernaehrung@verbraucherzentrale-mv.eu
Beschreibung

Zu Beginn diskutieren die Teilnehmenden ihr Einkaufverhalten und erhalten Informationen zum Verbraucherrecht beim Lebensmitteleinkauf. Die Teilnehmenden treten in einem Mannschaftsspiel gegeneinander an. Jede Mannschaft erhält einen Einkaufszettel. Auf ihrem Weg „durch den Supermarkt“ gilt es Fragen zu beantworten. Ereignis- und Aktionskarten lockern den Spielverlauf auf. Durch den Austausch in der Mannschaft und mit dem Spielleiter wird neues Wissen zu Lebensmittelgruppen und deren Kennzeichnung erworben. Nach dem Erreichen der Kasse und damit des Spielziels wird das erworbene Wissen in einer Abschlussrunde gefestigt.

Lernziele

Die Teilnehmenden

  • reflektieren das eigene Konsumverhalten
  • erfahren Wissenswertes über einzelne Lebensmittelgruppen und deren Kennzeichnung
  • erwerben erste Grundlagen einer Konsumkompetenz für den Lebensmitteleinkauf
Formatbeschreibung

Der Workshop findet in Ihrer Schule oder außerschulisch in Ihrer Einrichtung statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen mit Ihrer Unterstützung den Workshop durch.

Voraussetzungen
  • zusammenhängende Tischfläche ca. 2 mal 3 Meter
  • Stühle je Teilnehmerzahl
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.