Schneller Linsensalat

Stand:
Reste von gekochten Kartoffeln und Schweinebraten finden sich in diesem Linsensalat wieder.
Off

Zutaten: Für 2 Portionen

3gekochte Kartoffeln
2Tomaten
ca. 250 gSchweinebraten
250 gLinsen (aus der Dose)
1kleine Zwiebel
1 ELscharfer Senf
1 ELWeißweinessig
1 ELgemischte TK-Gartenkräuter
2 ELRapsöl
 Salz, Pfeffer

 

Zubereitung:

  • Die Kartoffeln in kleine Würfel schneiden. Die Tomaten halbieren, vom Stielansatz befreien und ebenfalls klein würfeln. Vom Schweinebraten die Fettschwarte abschneiden und das Fleisch fein würfeln. Alles in einer Schüssel mit den Linsen mischen.
  • Die Zwiebel sehr fein hacken, mit Senf, Essig und Kräutern verrühren. Das Öl unterschlagen und die Sauce unter die Zutaten in der Schüssel heben.
  • Den Salat mit Salz und Pfeffer abschmecken und mindestens 2 Stunden durchziehen lassen.


Zubereitungszeit: 10 Minuten, Ziehzeit: 2 Stunden

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.