Hopp oder Top? Fragen zum Thema Lebensmittelverschwendung

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Kann ich das noch essen? Diese Frage stellen sich viele fast täglich beim Check der Lebensmittelvorräte. Wir haben ein paar Fragen zum Thema zusammengestellt. Würden Sie diese Lebensmittel noch essen (Top!) oder besser in die Mülltonne werfen (Hopp!)?
Quiz zum Thema Plastik sparen: Ein Fragezeichen in einer gezeichneten Sprechblase auf rotem Grund
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Kann ich das noch essen?

Diese Frage stellen sich viele Menschen fast täglich beim Check der Lebensmittelvorräte. Wir haben in unserem kleinen Quiz ein paar Lebensmittel zusammengestellt.

Würden Sie diese noch essen (Top!) oder besser in die Mülltonne werfen (Hopp!)?

Viel Spaß damit!

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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.