Gemüse-Bowl

Stand:
Bowls sind sehr beliebt und gut geeignet Reste zu verwerten.
Off

Zutaten: Für 1 Portion

Bowl:  
70 g Quinoa
70 g Kichererbsen (gekocht)
60 g Mais
80 g Karotten
100 g Rote Bete
100 g Weißkohl
40 g Spinat
10 g Sonnenblumenkerne
   
Dip:  
100 g Magerquark
125 g Joghurt 1,5 % Fett
1 EL Essig
  Zitronensaft oder Zitrone
  Chiliflocken, Pfeffer

 

Zubereitung:

  • Bowl: Kichererbsen und Quinoa nach Packungsanweisung kochen. Inzwischen das Gemüse waschen. Karotten schälen und in kleine Streifen schneiden. Rote Bete schälen und würfeln. Weißkohl in Streifen schneiden. Alle Zutaten werden nebeneinander in einer Schüssel angerichtet.
  • Dip: Joghurt mit dem Magerquark mischen. Die Zitrone auspressen und den Saft, ca. 30 ml, der Joghurt-Quark Mischung unterrühren. Essig hinzugeben und den Dip nach Belieben würzen. Zu empfehlen sind Pfeffer, Chiliflocken und etwas Knoblauch. Auch frische Kräuter wie z.B. Schnittlauch passen hervorragend.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.