Patientenverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie alle Termine sowie die Anmeldung für die kostenfreien Online-Vorträge zum Thema "Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie".
Frau beim Arzt
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Es stehen 9  Termine zum Thema "Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie" zur Auswahl. Hier können Sie sich zu den Vorträgen anmelden.

Anmeldung: 06.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 06.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Saarland)


Anmeldung: 07.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)

Anmeldung: 07.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)


Anmeldung: 08.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale NRW)


Anmeldung: 09.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen - ausgebucht)

Anmeldung: 09.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale NRW)


Anmeldung: 10.11.2023, 15 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

Anmeldung: 10.11.2023, 18 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen - ausgebucht)

Altersvorsorge, älteres Paar lässt sich beraten

Woche der Vorsorge: kostenlose Online-Vorträge vom 6. bis 10. November 2023

Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen! Die Verbraucherzentralen bieten in der "Woche der Vorsorge" vom 6. bis zum 10. November 2023 bundesweit kostenlose Online-Vorträge an. Hier finden Sie alle Termine und die Anmeldung.

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Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.