Checkliste - Versicherung

Lesen Sie hier nach, welche Versicherung Sie in Deutschland dringend benötigen.
Ordner mit vielen Unterlagen
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Welche Versicherung brauchen Sie nach der Ankunft in Deutschland:

Krankenversicherung

  • Jeder muss eine Krankenversicherung haben!
  • Für Flüchtlinge gibt es eine besondere kostenlose medizinische Versorgung.
  • Fragen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung oder der Stadt/Gemeinde genau nach, was Sie tun müssen, wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen.

Private Haftpflichtversicherung

  • wenn Sie beim Fahrradfahren ein Auto beschädigen oder
  • wenn Ihnen das Smartphone eines Freundes herunterfällt und kaputt geht, müssen Sie den Schaden bezahlen. Auch dann, wenn Sie nur einen Moment nicht richtig aufgepasst haben und gar nichts beschädigen wollten.

Das kann sehr teuer sein. Deshalb braucht jeder eine private Haftpflichtversicherung.

Die  private Haftpflichtversicherung zahlt,

  • wenn eine Sache beschädigt ist ➨ die Kosten der Reparatur
  • wenn eine Sache kaputt ist und nicht repariert werden kann ➨ den Wert der Sache
  • wenn jemand verletzt ist ➨ Arzt- und Krankenhauskosten
  • wenn Sie Kinder haben ➨ Kinder sind in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Eltern müssen auf ihre Kinder aufpassen und dafür sorgen, dass diese keine Schäden anrichten. Ihre Versicherung sollte deshalb auch Schäden bezahlen, die von kleinen Kindern unter 7 Jahren verursacht wurden.
  • wenn Sie Haustiere haben ➨ Auch Haustiere können Schäden verursachen. Machen kleine Haustiere wie Vögel oder Katzen etwas kaputt, zahlt die private Haftpflicht. Bei großen Haustieren wie Hunden sollten Sie eine eigene Versicherung abschließen, die Tierhalter-Haftpflicht heißt.
  • wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen ➨ Die private Haftpflicht sollte auch zahlen, wenn Schäden in der gemieteten Wohnung entstehen. Die Versicherung sollte zahlen, wenn Sie den Schlüssel verlieren.
  • wenn Sie ein Auto kaufen ➨ Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ein Verkehrsunfall kann sehr teuer werden. Wenn Sie an einem Autounfall schuld sind, zahlt die Versicherung den Schaden.
    Aber Vorsicht: Wenn Sie an dem Unfall schuld waren, zahlt niemand den Schaden an Ihrem Auto.  Dafür gibt es eine andere Versicherung.
  • wenn Sie irgendwo arbeiten oder regelmäßig helfen ➨ Auch wenn Sie kein oder nur wenig Geld für Ihre Arbeit bekommen: Fragen Sie nach, ob Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie bei der Arbeit etwas beschädigen. Und falls Sie selbst einen Unfall haben und verletzt werden? Hierfür gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, die für Sie kostenlos ist: Informieren Sie sich vorher!

Verträge über eine private Haftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich sein! Informieren Sie sich vorher!

☑ Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Z.B. bei der Verbraucherzentrale

☑ Die Versicherungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen. Die Versicherungssumme ist der Betrag, den die Versicherung nach einem Schaden maximal bezahlt.

☑ Der Versicherungsschutz sollte weltweit bestehen.

Wichtig! Überprüfen Sie Ihre Versicherungen, wenn sich in Ihrem Leben etwas verändert! Zum Beispiel, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, heiraten, Kinder bekommen oder ein Auto kaufen.

 

Sie sind unsicher? Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. www.verbraucherzentrale.de

Ratgeber-Tipps

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.