Immobilie verrenten – Das Haus zu Geld machen?

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Fokuswoche Geld - Immobilie zu Geld machen?
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus (mit) meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? 

Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und möchte Möglichkeiten aufzeigen, wie Verbraucher:innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Hinweis: Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für die Vorträge anmelden.

  • Sobald die Termine für die nächste Fokuswoche Geld feststehen, finden Sie diese hier.
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Fokuswoche Geld 2025: kostenlose Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Reden wir über Private Altersvorsorge, Geldanlage, Versicherungen und Co. – in unserer Fokuswoche Geld. Es lohnt sich!

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.