Frage
Welche Erkenntnisse gibt es über Cat's-Claw-Kapseln?
Antwort
Vorne weg: Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln, sie dürfen keine arzneiliche Wirkung entfalten. Das obliegt den Arzneimitteln. Diese werden vor Inverkehrbringen geprüft. Nahrungsergänzungsmittel müssen nur angemeldet werden, es ist weder ein Wirksamkeitsnachweis nötig, noch müssen mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen angegeben werden.
Wurzel und Rinde der in den Tropen Südamerikas beheimateten Lianenart Cat’s Claw (Katzenkralle, Una de gato, Uncaria tomentosa) werden traditionell von der dortigen Ureinwohnerschaft als Heilmittel bei verschiedenen Krankheiten verwendet. Als Arzneimittel wird es zum Beispiel bei Rheumatoider Arthritis eingesetzt. Hier wird aber mit klar definierten und dosierten Arzneiextrakten gearbeitet. Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln sind dagegen nicht definiert, Produkt A ist weder mit Produkt B noch mit einem Arzneimittel vergleichbar. Katzenkralle kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen und hat Wechselwirkungen mit einer Vielzahl von Medikamenten, insbesondere Blutverdünnern.
Außerhalb von Arzneimitteln gilt Cat‘s Claw als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, ist aber in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt, da es bereits vor 1997 in dieser Produktgruppe verwendet wurde.
Vor diesem Hintergrund können wir eine Verwendung von Katzenkralle als Nahrungsergänzungsmittel nicht empfehlen. Besprechen Sie vorhandene gesundheitliche Beschwerden mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und legen gemeinsam eine für Sie geeignete Therapie fest.
Zum Weiterlesen:
Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen
Rein pflanzlich heißt nicht immer harmlos
Wechselwirkungen mit Medikamenten
Quellenangaben:
Memorial Sloane Kettering Center: Cat’s Claw, abgerufen am 22.03.2022
EU-Novel-Food-Katalog (eingesehen am 22.03.2023)