L-Prolin für ein straffes Bindegewebe?

Stand:
Ich habe mir im Internet "L-Prolin" zur Stärkung des Bindegewebes bestellt. Was haltet ihr davon?
Off

Frage

Ich habe mir im Internet "L-Prolin" bestellt. Dies ist zur Stärkung des Bindegewebes sowie ein wichtiger Baustein für Kollagen.
Was haltet ihr davon? Bringt es überhaupt etwas? Ist es schädlich? Ich nehme morgens und abends eine Kapsel, sprich 1.000 Milligramm pro Tag.

Antwort

L-Prolin ist eine nicht-essentielle Aminosäure. Sie wird vom Körper selbst gebildet, aber auch über die Nahrung zugeführt. Eine echte Unterversorgung bei gesunden Menschen ist nicht bekannt. Wer sich abwechslungsreich ernährt, nimmt ausreichend Eiweiß und damit alle wichtigen Aminosäuren auf.

L-Prolin wird im menschlichen Körper zum Beispiel für die Bildung von Kollagen - ein Baustein von unter anderem Bindegewebe und Knochen - benötigt. Die Werbeaussagen, dass eine zusätzliche Gabe von L-Prolin über Nahrungsergänzungsmittel für ein straffes Bindegewebe und einen knackigen Po sorgen oder der Faltenbildung vorbeugen, sind wissenschaftlich nicht bewiesen.

Wir sind der Meinung, dass solche Produkte im Normalfall überflüssig sind und besser "natürliche Lebensmittel" verzehrt werden sollten. Prolin ist beispielsweise reichlich in Milchprodukten, Fleisch und Hülsenfrüchten enthalten.


Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Aminosäuren für Freizeitsportler – besser als ein kleines Steak?

Kollagendrinks für die Schönheit – Beauty aus der Büchse?

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.