Hier erklären wir,
was ein Online-Shop an Informationen angeben muss.
Informationen in Leichter Sprache
Foto:
Preis King / Pixabay
Die Verbraucherzentrale wünscht sich:
Alle Menschen sollen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
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Mehr Informationen zu AGB finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Von AGB bis Zahlung
Welche Informationen muss ein Online-Shop angeben?
Manchmal ist es so:
Sie möchten im Internet etwas kaufen.
Die Geschäfte im Internet nennt man: Online-Shops.
Das spricht man so aus: On-lein-schop.
Online-Shops verkaufen Waren oder Dienstleistungen im Internet.
Zum Beispiel: Sie kaufen Kleidung.
Eine Dienstleistung kaufen bedeutet:
Sie bestellen zum Beispiel einen Hausmeister-Dienst.
Der Online-Shop muss bestimmte Informationen auf seine Internet-Seite schreiben.
Zum Beispiel:
Damit Verbraucher wissen,
wen sie bei Fragen anrufen können.
Verbraucher sind Menschen,
die eine Ware kaufen.
Oder ein Angebot nutzen.
Der Verbraucher muss die Informationen immer lesen können.
Zum Beispiel:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Abkürzung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist: AGB.
Was muss auf der Internet-Seite von dem Online-Shop stehen?
Der Verkäufer muss diese Sachen auf seine Internet-Seite schreiben:
Die gültigen AGB.
Gültig heißt:
Das sind die aktuellen AGB zum Zeitpunkt von dem Kaufvertrag.
Was kostet eine Ware oder Dienstleistung?
Welche weiteren Kosten muss der Verbraucher bezahlen?
Zum Beispiel für die Lieferung.
Welche Fristen oder Vorgaben gibt es für die Bezahlung?
Wie ist der genaue Name von der Firma?
An welchem Ort ist die Firma?
Wie ist die E-Mail-Adresse von der Firma?
Die AGB:
Müssen gut zu lesen sein.
Sie müssen die AGB auf dem Computer speichern können.
Spätestens wenn Ihre Bestellung geliefert wird,
müssen Sie den Text der AGB erhalten haben.
Außerdem müssen auf der Internet-Seite noch folgende Informationen stehen.
Wichtig:
Sie müssen diese Informationen lesen können, bevor Sie etwas bestellen.
Die Eigenschaften von der bestellten Ware oder Dienstleistung.
Der gesamte Preis mit den Steuern.
Die Auflistung zusätzlicher Kosten.
Zum Beispiel die Kosten für die Lieferung und den Versand.
Die Gesamtkosten für eine Sache oder Dienstleistung.
Zum Beispiel für ein Abo.
Abo bedeutet:
Wenn Sie zum Beispiel eine Zeitung für zwei Jahre bestellt haben.
Dann muss der Händler Ihnen sagen, was das Abo für die 2 Jahre kostet.
Das gilt auch:
Wenn Sie einen Kauf-Vertrag abgeschlossen haben.
Und der Kauf-Vertrag kein End-Datum hat.
Die Lieferfrist von Ihrer Bestellung.
Das heißt:
Der Verkäufer muss Ihnen mitteilen, wann Ihre Bestellung geliefert wird.
Zum Beispiel:
Die Lieferzeit beträgt ungefähr 5 bis 7 Tage.
Weitere Angaben, die der Verkäufer auf die Internet-Seite schreiben soll:
Wo können Sie sich beschweren?
Wo können Sie kaputte Waren melden?
Angaben zum Kunden-Dienst und zur Garantie.
Garantie bedeutet:
Der Verkäufer kann Ihnen kaputte Waren erstatten oder ersetzen.
Das bietet Ihnen der Verkäufer aber freiwillig an.
Wie lange läuft Ihr Vertrag?
Verlängert sich Ihr Vertrag automatisch?
Wie und wo können Sie Ihren Vertrag kündigen?
Wie funktioniert die Technik auf der Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Wo kann ich etwas herunterladen?
Gibt es Besonderheiten bei dem Programm von der Internet-Seite?
Müssen Sie bei Ihrem Computer auf etwas Besonderes achten,
wenn Sie die Internet-Seite von dem Verkäufer öffnen?
Achtung:
Diese ganzen Informationen müssen Sie von dem Verkäufer bekommen.
Außer, Sie haben mit dem Verkäufer etwas Anderes besprochen.
Das ist wichtig, bevor Sie etwas im Internet kaufen: Schauen Sie auf der Internet-Seite nach bestimmten Informationen.
Schauen Sie auf der Internet-Seite nach:
Wer ist der Verkäufer überhaupt?
Hat der Verkäufer seinen Namen und seine Adresse angegeben?
Das ist wichtig:
Denn manchmal klappt etwas mit Ihrer Bestellung nicht.
Und Sie möchten sich bei dem Verkäufer melden.
Am besten finden Sie diese Angaben hier auf der Internet-Seite:
Impressum
Kontakt
Über uns
Auf diesen Internet-Seiten finden Sie dann:
Den Namen von der Firma
Die Adresse von der Firma
Die Mail-Adresse von der Firma
Die Steuer-Nummer von der Firma
Das Handels-Register von der Firma mit der passenden Nummer
In einem Handels-Register sind die Informationen über die Firma und die Kauf-Leute eingetragen.
Achtung:
Gibt es auf der Internet-Seite keine Informationen:
Dann kaufen Sie in diesem Online-Shop besser nichts.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Von AGB bis Zahlung
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache
hat den Text im Jahr 2022 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05 www.leicht-sprechen.de
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache
Die Prüfgruppe der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen hat den Text geprüft.
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.
Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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vzbv unter der Verwendung von katleho Seisa / iStock
Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.