Startbefragung

Gerne würden wir vor Start des Selbstlernkurses Ihr persönliches Interesse abfragen. Bitte beantworten Sie kurz die folgenden Fragen. Vielen Dank.
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Welche Erwartungen haben Sie in Bezug auf den Kurs?

Wie schätzen Sie Ihren Kenntnisstand ein?

Um den Inhalt und das Niveau der Lerneinheiten möglichst gut auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abstimmen zu können, möchten wir etwas mehr über Ihren aktuellen Kenntnisstand in den vier Teilbereichen dieses Kurses erfahren: 

In der ersten Lerneinheit geht es allgemein um KI im Zusammenhang mit Verbraucheralltag & Gesellschaft. Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz in diesem Themenbereich?
Absoluter Laie
Absoluter Profi

In der zweiten Lerneinheit geht es um die Prinzipien und Funktionsweisen von generativer KI. Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz in diesem Themenbereich?
Absoluter Laie
Absoluter Profi

In der dritten Lerneinheit geht es um die praktische Anwendung von generativen KI-Tools. Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz in diesem Themenbereich?
Absoluter Laie
Absoluter Profi

In der vierten Lerneinheit geht es um datenschutzrechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte beim Einsatz von KI. Wie beurteilen Sie Ihre Kompetenz in diesem Themenbereich?
Absoluter Laie
Absoluter Profi


 

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Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.