Eltern-Kind-Workshops: Gemeinsam anders lernen

Stand:
In unseren Tandem-Workshops aus Rheinland-Pfalz erarbeiten Eltern und Kinder zusammen Lösungen für typische familiäre Streitpunkte rund um die Mediennutzung.
On

Wie lange darf gezockt werden? Welche Inhalte im Netz sind in Ordnung, welche nicht und warum ist Urheberrecht ein Thema? Wieso dürfen die Großen ständig am Smartphone hängen, die Kleinen aber nicht? Mit den Workshops „Gemeinsam anders lernen“ unterstützt die Verbraucherzentrale Familien dabei, Kontroversen zur Mediennutzung gemeinsam zu lösen und einvernehmliche Absprachen zu treffen.
Das Besondere: In den Tandem-Workshops erarbeiten ein Elternteil und ein Kind gemeinsam, wie es richtig und frustrationsfrei geht. Sie lernen, die Perspektive des anderen besser zu verstehen und verständigen sich auf Lösungen für Streitpunkte. Begleitet werden sie dabei von einem Medienpädagogen bzw. einer Medienpädagogin.

Dank der Förderung durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) sind die Veranstaltungen für Schulen kostenlos.
 

Die Workshops

Medienkonsum gut verhandelt (3 Stunden)

Teil 1 Einstellungen machen den Unterschied
Spielen, Musik hören, chatten - ein eigenes Smartphone oder Tablet lässt so manches Kinderherz höherschlagen. In diesem Workshop werden gemeinsam die richtigen Einstellungen erarbeitet, um Kostenfallen vorzubeugen und eine kindgerechte Nutzung möglich zu machen.

Teil 2 Spiele, Videos und Co: Nicht nur Teufelszeug
Kinder finden im Netz unzählige spannende Medien und Spiele. Doch welche Inhalte sind für die Kinder ab welchem Alter gut und nach welchen Regeln sollten diese gezockt werden? Welche pädagogisch wertvollen Spiele können Spaß machen? Dieser Workshop gibt Tipps und zeigt auf, welchen Mehrwert digitale Medien und Spiele haben können. Gemeinsam lassen sich familienfreundliche Lösungen finden.

Auf der sicheren Seite (3 Stunden)

Teil 1 Schutz vor Cybercrime
Rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten sind nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Jahr 2021 entstanden. Für Betroffene ist es der Alptraum, wenn Täter auf ihre Kosten im Internet auf Shopping-Tour gehen oder plötzlich alle gespeicherten Daten wie Dokumente und Bilder auf dem heimischen Rechner unwiederbringlich verloren gehen. Daher gilt es von klein auf das Einmaleins der Digitalsicherheit zu lernen. In diesem Workshop wird erarbeitet, worauf zu achten ist, um im Netz sicher zu sein.

Teil 2 Bild-/ und Urheberrechte
Viele Jugendliche wollen mit einem ansprechenden Profil in Netzwerken Freunde finden und online untereinander Kontakt halten. Doch die Nutzung fremder Daten kann problematisch und teuer werden, wenn Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte verletzt werden. Hier werden typische Rechtsverstöße vorgestellt und gemeinsam erarbeitet, worauf man achten muss und wie man sich selbst schützen kann.

 

“Gemeinsam anders lernen“ auf einen Blick

  • Zielgruppe: Schulkinder (4. – 6. Klasse) und je ein Elternteil
  • Gruppengröße: 5 bis 10 Tandems, max. 20 Personen insgesamt
  • Dauer pro Workshop: Je 3 Stunden mit je zwei Themenbereichen
  • Kosten: kostenfrei

Hinweis: Buchung nur für Gruppen möglich!

Für Buchungsanfragen nutzen Sie bitte das untenstehende Online-Formular. Inhaltliche Fragen beantworten wir gerne per Mail an bildung-digitales@vz-rlp.de.

Anfrageformular Workshop

Gewünschte Veranstaltung


Angaben zur Institution


Angaben zum Ansprechpartner


Datenschutzhinweise zum Formular für Anfragen zu Workshops

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Daraus generierte E-Mails werden mit einer Transportverschlüsselung an die zuständigen Mitarbeiter:innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz versandt. Diese geben die Daten an die für die Region zuständigen externen Honorarreferent:innen weiter, sofern eine Veranstaltung angeboten werden kann.  Die Honorarreferent:innen sind angewiesen die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung zu verarbeiten und diese nach Abschluss wieder zu löschen. Eine Weitergabe oder Verarbeitung der vorgenannten Daten zu anderen Zwecken als zu den genannten erfolgt nicht.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

checkboxes

* Pflichtfelder

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.