Account gehackt? So erlangen Sie die Kontrolle zurück

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Plötzlich kein Zugriff mehr auf Ihr E-Mail-, Social-Media- oder Shopping-Konto? Ein gehackter Account kann großen Schaden anrichten. Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie die Kontrolle über Ihr Konto zurückbekommen, wo Sie den Angriff melden sollten und welche Sofortmaßnahmen Sie schützen.
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Plötzlich kein Zugriff mehr auf Ihr Online-Konto? Unbekannte Logins, geänderte Passwörter oder verdächtige Aktivitäten? Dann wurde Ihr Account möglicherweise gehackt. Kriminelle können Ihre Daten stehlen, Einkäufe tätigen oder Ihr Konto für Betrug nutzen. Besonders heikel wird es, wenn Bankdaten oder persönliche Infos betroffen sind – dann droht Identitätsdiebstahl. Ein gehacktes Konto kann zudem weitere Angriffe nach sich ziehen. Jetzt heißt es: Schnell handeln, um die Kontrolle zurückzuholen und weitere Schäden zu verhindern.

Was kann ich tun?

Sie wurden aus Ihrem Account ausgesperrt oder bemerken verdächtige Aktivitäten? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, schnell zu handeln. Die Checkliste zeigt, wie Sie Ihr Konto sichern oder zurückholen, Passwörter ändern, den Vorfall melden und weiteren Missbrauch verhindern können.

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.