Geltendmachung eines „erhöhten Parkentgeltes“ ohne konkrete Darlegung der angeblich deliktischen Handlung bzw. Vereinbarung im Inkassoschreiben / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Ein erotischer Adventkalender beinhaltet ein Vibrator-Ei mit Funkfernbedienung. Auf dem Produkt ist keine Typen-, Chargen-oder Seriennummer vorhanden und eine Information zur Entsorgung von Altgeräten fehlt. Im Verfahren wird geklärt ob ein Verstoß gegen das FuAG und ElektroG vorliegt.
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegende AGB-Klauseln für intransparent und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Mietrechtsberatung, irreführende Information zum Widerrufsrecht und fehlerhafte Beschriftung des Bestellbutton