Klagegegenstand ist die Speicherung von Tracking-Cookies ohne Einwilligung, die irreführende Werbung mit einer Preisersparnis und eine unzulässige AGB-Klausel in der Bestellbestätigung.
Fluggäste dürfen nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen, obwohl nach Auffassung des EuGH Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung anzusehen ist und damit kein Zuschlag verlangt werden darf (sofern das Gepäck vernünftigen Anforderungen entspricht.)
Werbung mit den Aussagen "+123 Tsd. t CO2 eingespart" und "90% aufbereitetes Verpackungsmaterial" ohne näher darüber zu informieren, auf welcher Basis diese Aussagen beruht.
Vertragsverlängerung von Telekommunikationsvertrag um weitere 24 Monate innerhalb der Erstlaufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)