Buchtitel "Ratgeber Wärmepumpe": Pressematerial

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Ratgeber Wärmepumpe: Türöffner für warmes Zuhause mit umweltfreundlicher Technik
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Titelbild des "Ratgebers Wärmepumpe"Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung winken, wenn eine Wärmepumpe im Heizungskeller Einzug hält. Diese dicke Finanzspritze ist für Eigentümer natürlich ein schlagendes Argument, sich mit diesem klimafreundlichen Wärmesystem auseinanderzusetzen. Wie laut ist eine Wärmepumpe? Lässt sie sich auch im Altbau nutzen? Stimmt es, dass sie im Winter nicht die nötigen Temperaturen liefert? Wie hoch wird die Stromrechnung? Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen und Entscheidungshilfen für die eigene Immobilie an die Hand.

Bestandsaufnahme ist zunächst angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung – zu berücksichtigen gilt. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Verständlich werden die Wärmepumpenvarianten erklärt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und Bestandsgebäuden vor.

Der „Ratgeber Wärmepumpe“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.