Buchtitel "Schwangerschaft und Geburt": Pressematerial

Schwangerschaft und Geburt - Gut informiert über Vorsorge, Rechte und Hilfen
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Titelbild des Ratgebers "Schwangerschaft und Geburt"

Wird unser Kind gesund sein? Diese Frage stellen sich werdende Eltern während der Schwangerschaft und erhalten eine Vielzahl von Angeboten zu ihrer Beantwortung. Immer mehr Frauen nehmen neben der üblichen Vorsorge individuelle Untersuchungen und eine umfassende Pränataldiagnostik in Anspruch. Doch garantieren mehr Kontrollen Sicherheit? Wie können Schwangere entscheiden, welche Tests sie wirklich wollen? Antworten und Entscheidungshilfen bietet der neue Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch will Ängste und Unsicherheiten abbauen. Dazu lassen die Autorinnen ihre Erfahrung aus der Arbeit als Hebammen ebenso einfließen wie wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ermutigen werdende Eltern, eigene Entscheidungen zu treffen. Der Ratgeber zeigt, welche Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt auftreten können, welche Untersuchungen wirklich sinnvoll sind und worauf bei der Wahl von Arzt oder Ärztin, Hebamme und Geburtsort zu achten ist. Zudem gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen, Kündigungs- und Mutterschutz sowie zum Sorgerecht.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Der Versand nach Hause ist kostenlos.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.