Buchtitel "Schwangerschaft und Geburt": Pressematerial

Schwangerschaft und Geburt: Gut informiert über Vorsorge, Rechte und Hilfen
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Titelbild des Ratgebers "Schwangerschaft und Geburt"Wird unser Kind gesund sein? Diese Frage stellen sich werdende Eltern während der Schwangerschaft und erhalten eine Vielzahl von Angeboten zu ihrer Beantwortung. Immer mehr Frauen nehmen neben der üblichen Vorsorge individuelle Untersuchungen und eine umfassende Pränataldiagnostik in Anspruch. Doch garantieren mehr Kontrollen Sicherheit? Wie können Schwangere entscheiden, welche Tests sie wirklich wollen? Antworten und Entscheidungshilfen bietet der neue Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch will Ängste und Unsicherheiten abbauen. Dazu lassen die Autorinnen ihre Erfahrung aus der Arbeit als Hebammen ebenso einfließen wie wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ermutigen werdende Eltern, eigene Entscheidungen zu treffen. Der Ratgeber zeigt, welche Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt auftreten können, welche Untersuchungen wirklich sinnvoll sind und worauf bei der Wahl von Arzt oder Ärztin, Hebamme und Geburtsort zu achten ist. Zudem gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen, Kündigungs- und Mutterschutz sowie zum Sorgerecht.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Der Versand nach Hause ist kostenlos.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.