Buchtitel "Ratgeber Photovoltaik": Pressematerial

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„Ratgeber Photovoltaik“: „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern
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Titelbild des Ratgebers PhotovoltaikIm Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat. Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage. Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.

Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Welche Arten von Batteriespeichern gibt es? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen: Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben, Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden. Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 3809-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.