Buchtitel "Pflegefall - was tun?": Pressematerial

Leitfaden für die Pflege: Ratgeber bietet Informationen, Checklisten und Interviews
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Titelbild Ratgeber Pflegefall was tunZu den Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, gehören die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland. Nicht nur, dass das neue Virus vor allem die Gesundheit älterer und vorbelasteter Menschen bedroht, vielmehr musste auch die Pflege meist neu organisiert werden. Schon ohne die Corona-Krise ist die Belastung für Betroffene enorm. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Pflegefall – was tun?“ bietet einen Leitfaden, wie der Berg, vor dem Familien zu Beginn dieser neuen Herausforderung stehen, Schritt für Schritt kleiner wird.

Die Leserinnen und Leser erfahren unter anderem, welche Hilfe sie im Krankenhaus erwarten können und wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat. Welche Fragen zur Pflegesituation sollten sie sich und ihrem Angehörigen stellen, und welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Das Buch unterstützt Betroffene zu Beginn in der Akutsituation, bietet aber auch Zusatzinformationen, die langfristig hilfreich sind, etwa worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt oder wie sie die Leistungen der Versicherung kombinieren können. Neben rechtlichen Informationen helfen Checklisten bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder bieten einen Überblick über die Leistungen der Kassen. Zudem schildern betroffene Angehörige und Experten in Interviews ihre eigenen Erfahrungen.

Der Ratgeber „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.