Buchtitel "Lexikon Eigentumswohnung": Pressematerial

Praxiswissen für Wohnungseigentümer: Nachschlagewerk bietet Antworten von A bis Z
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Titelbild des Ratgebers Lexikon EigentumswohnungSuchen, Finden, Finanzieren, Kaufen – damit ist es beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht getan. Denn rund um das Miteigentum an einer Immobilie gibt es eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen. Und daneben gelten jeweils eigene Regeln – je nachdem, ob man in das Objekt selbst einzieht oder es vermietet. Auf jeden Fall heißt es: Die richtigen Weichen stellen, um Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden. Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale informiert über viele wichtige Fragen rund um Verwaltung, Verträge, Gesetze und Vereinbarungen.

Übersichtlich von A bis Z gegliedert ist zum Beispiel zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Eigentumswohnung beruflich genutzt werden kann. Oder wie viel Geld die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen sollte. Ganz praktisch wird es bei der Frage, wer etwa die Jahresabrechnung prüft, wer bei der Eigentümerversammlung abstimmen darf oder wie sich die Treppenhausreinigung regeln lässt. Der Ratgeber erläutert auch die juristischen Möglichkeiten bei ernsthaften Interessenkonflikten, empfiehlt jedoch, zunächst im Gespräch Standpunkte auszutauschen und Kompromisse zu suchen. Aufgezeigt wird auch, wie Absprachen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann gibt es im Streitfall einen Nachweis über das verabredete Verfahren – und wer sich gegebenenfalls nicht daran gehalten hat.

Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 384 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.