Buchtitel "Lebensmittel-Lügen": Pressematerial

Fleisch aus tiergerechter Haltung? Fehlende Kennzeichnung und andere Lebensmittel-Unklarheiten
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Titelbild des Ratgebers "Lebensmittel-Lügen"Schnitzel, Steak und Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten, wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste Fleisch. Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen. Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.

In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender Warenbezeichnung wirklich verbirgt.

Der Ratgeber kostet 14,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.