Buchtitel "Das Haushaltsbuch": Pressematerial

Das Haushaltsbuch:
Mit bewährter Hilfestellung auf Sparkurs




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Titelbild des Ratgebers "Das Haushaltsbuch"Auch wenn sich die Inflationsrate laut Statistik etwas abgeschwächt hat: In vielen Haushalten hält sich hartnäckig der Eindruck, dass am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist. Aber wofür eigentlich wie viel ausgegeben wird – darauf können nur wenige eine konkrete Antwort geben. Das ist aber unabdingbare Voraussetzung, um eine realistische Bestandsaufnahme machen zu können – und damit dann Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Bewährte Hilfestellungen dabei bietet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale. Gerade in der 27. Auflage erschienen unterstützt er mit 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten bei der systematischen Erfassung, wo das Geld bleibt. So wird es möglich, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Mieten, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort ein Sparkurs eingeläutet werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder Coffee to go: Wer im Haushaltsbuch akribisch festhält, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und quasi sofort auf Sparkurs gehen, wenn rote Zahlen drohen oder das festgelegte Budget für einen Bereich überzogen wird. Mit einem Serviceteil unterstützt das Haushaltsbuch dabei, Wichtiges im Blick zu behalten: Etwa mit Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, damit diese möglichst lange ihre Dienste tun. Oder mit einem Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse, damit es günstig zur Zeit der Schwemme gekauft werden kann. Außerdem hat das Haushaltbuch eine Reihe an Tipps parat, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann.

Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

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0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

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