Buchtitel "Erbengemeinschaft": Pressematerial

Streit um den Nachlass
 - Rechte in der Erbengemeinschaft
Off

Titelbild des Ratgebers "Erbengemeinschaft"Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.
Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung. Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt, wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.


Der Ratgeber kostet 11,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.