Buchtitel "Ratgeber Demenz": Pressematerial

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Ratgeber Demenz:
Wegweiser für Betroffene und Angehörige



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Junge Frau umarmt älteren MannDie Diagnose Demenz verändert den Alltag grundlegend: Für die Betroffenen selbst wie für deren Familien und Freunde. Rund 1,8 Millionen Menschen sind hierzulande aktuell an den unterschiedlichen Formen einer Demenz erkrankt – Tendenz steigend angesichts einer alternden Gesellschaft. Was aber bedeutet es, wenn kognitive, emotionale und soziale Fähigkeiten schleichend verloren gehen? Wie lässt sich ein selbstständiges Leben möglichst lange organisieren? Welche Unterstützung ist dabei notwendig? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale, jetzt in aktualisierter zweiter Auflage erschienen, gibt Angehörigen auf all diese Fragen Antworten und praktische Hilfen an die Hand.

Zum Einstieg wird Medizinisches verständlich gemacht: Wie sich die krankheitsbedingten Abbauprozesse im Gehirn vollziehen, was die Forschung bisher herausgefunden hat und was medikamentöse und nicht medikamentöse Behandlungsformen bringen. Außerdem erläutert der Ratgeber, welche Warnzeichen auf eine Demenz hindeuten können oder eher als altersbedingte Veränderungen zu sehen sind. Zentrales Anliegen jedoch: Einblicke in die veränderte Welt und Wahrnehmung von Menschen mit Demenz zu gewähren und Möglichkeiten des Umgangs damit aufzuzeigen. Etwa wie das Wohn- und Lebensumfeld so organisiert werden kann, dass sich Betroffene im Alltag weiterhin gut zurechtfinden. Kapitel zu Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Betroffene und deren Angehörige sowie zu Entlastungsangeboten unterstützen bei der Suche nach zugewandter Pflege. Checklisten und ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten machen die praktische Hilfe für Angehörige zu einem wertvollen Begleiter.

Der „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.