Buchtitel "Ratgeber Demenz": Pressematerial

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Ratgeber Demenz: Wegweiser für Betroffene und Angehörige
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Junge Frau umarmt älteren MannDie Zielsetzung der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung ist klar: Mit über 160 konkreten Maßnahmen soll die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland sukzessive verbessert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Aber welche speziellen Pflegekonzepte und -angebote gibt es, um Angehörige zu unterstützen und zu entlasten? Was sind die Kriterien für eine demenzspezifische und zugewandte Pflege? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale begleitet Angehörige von den ersten Anzeichen einer Erkrankung über die Diagnostik der verschiedenen Formen bis hin zur Organisation des Lebensumfelds, damit Betroffene möglichst lange allein und selbstständig wohnen können.

Erklärt wird zunächst, wie Gehirn und Gedächtnis funktionieren, welche Formen der Erkrankung und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – und wo deren Grenzen sind. Wie Wohnung oder Haus auf die Bedürfnisse demenziell Erkrankter angepasst werden können, was im Umgang mit Betroffenen wichtig ist oder wie Ernährung, Bewegung und soziale Kontakte das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern können, wird mit Blick auf die praktische Umsetzung beschrieben. Was die verschiedenen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz bieten, wird ausführlich erläutert, sodass deren Vor- und Nachteile für die eigene Situation abgewägt werden können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge. Checklisten und Erfahrungsberichte sowie ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.

Der Ratgeber „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.