Buchtitel "Betreuung": Pressematerial

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Neuer Ratgeber „Betreuung“: Was Angehörige und Betreute wissen müssen
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Titelbild des Ratgebers BetreuungEtwa 1,3 Millionen Erwachsene haben einen rechtlichen Betreuer. Und jedes Jahr werden bundesweit rund 200.000 Betreuungen neu eingerichtet. Meist sind es Familienmitglieder oder Freunde, die es ehrenamtlich übernehmen, sich um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Menschen zu kümmern, die das aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst regeln und entscheiden können. Doch welche Voraussetzungen muss man für diese Aufgabe mitbringen? Sind ehrenamtliche Betreuer immer für alle Lebensbereiche zuständig? Wie wird überprüft, ob alles im Sinne des Betreuten geregelt wird? Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Betreuung“ erklärt, was Angehörige und Betreute bei den komplizierten Rechtsfragen wissen müssen.

Leserinnen und Leser erfahren, wann und wie überhaupt ein Betreuer vom Gericht bestellt werden darf, welche Pflichten er hat, welche Angelegenheiten ihm übertragen werden können und welche Folgen das im Einzelfall hat. Nicht unbedingt automatisch wirkt sich eine Betreuung auch auf die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aus. In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt immer von der individuellen Situation ab. Das Buch bietet dazu jede Menge Fallbeispiele und Tipps. Grundsätzlich sind die Wünsche der hilfebedürftigen Person und deren individuelle Persönlichkeitsentfaltung immer Messlatte, wenn Freunde oder Verwandte die Regelung der Angelegenheiten übernehmen.

Der Ratgeber „Betreuung. Was Angehörige und Betreute wissen müssen“ hat 208 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.