Buchtitel "Bauen!": Pressematerial

Ratgeber „Bauen“: Praktisches Handbuch – auch für Laien verständlich
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Titelbild des Ratgebers "Bauen"Von Januar bis April 2024 haben Behörden grünes Licht für den Bau von gerade einmal 12.300 Einfamilienhäusern gegeben. Das ist rund ein Drittel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Teure Kreditzinsen und hohe Baukosten sind dafür wesentliche Ursachen. Die anhaltend schwache Nachfrage scheint den Markt nun jedoch in Bewegung zu bringen: Fachleute prognostizieren einen Rückgang der Baupreise um etwa drei Prozent, auch Grundstückspreise geben nach. Wer sich angesichts dieser Aussichten auf das Abenteuer mit den eigenen vier Wänden einlassen will, baut mit dem Ratgeber „Bauen“ der Verbraucherzentrale auf ein solides Fundament. Er begleitet von der Finanzierung über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung und Abnahme. Über 500 Check-Punkte helfen zudem, den gesteckten Kosten- und Zeitplan einzuhalten.

Das Handbuch erläutert auf über 400 Seiten auch für Laien verständlich, welche wesentlichen Unterschiede es bei Bauvorhaben gibt, je nachdem, ob mit einem Bauträger, Fertighausanbieter oder Architekten zusammengearbeitet wird. Der Weg von den ersten Angeboten hin zum konkreten Vertragsabschluss wird ebenso aufgezeigt wie die Grundlagen der Hausplanung. Besonderes Augenmerk gilt der Baubeschreibung – wichtige Grundlage, welche Leistungen als im Vertrag vereinbart gelten. Eine beispielhafte Baubeschreibung hilft, typische Fallen und Unklarheiten zu vermeiden. Wissenswertes zum Baurecht und zu Ausschreibungen für Handwerkerleistungen fehlt ebenso wenig wie Checklisten, um die Bauausführung zu kontrollieren. Und wenn dann doch etwas schief läuft: Rechtssicher wird gezeigt, wie Mängel richtig protokolliert und Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Bauen! Das große Praxishandbuch zum Hausbau“ hat 420 Seiten und kostet 39,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.