Lehrkräftefortbildung "Verkaufs- und Werbemaschen"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte werden verschiedene Strategien in der Werbung näher beleuchtet.
Off

Werbung ist in unserem Alltag allgegenwärtig und bewusst so platziert und gestaltet, dass sie einen möglichst großen Effekt auf das Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbraucher hat. In dieser Fortbildung werden drei Strategien der Werbung mithilfe eines Gruppenpuzzles näher betrachtet: Werbung in den sozialen Medien, Verkaufspsychologie und Greenwashing.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
12 Personen

Zielgruppe

Lehrkräfte aller allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen

Ausstattung
Gruppenarbeit im virtuellen oder präsenten Raum muss möglich sein.

Zeitaufwand
120min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.